Registrierungsanforderungen für Sicherheitenverwaltungsgesellschaften (CMC) Published: Mai 22, 2025

ANTRAGSLEITLINIEN

  • Alle unten aufgeführten Unterlagen sind zwingend erforderlich und müssen vorgelegt werden.
  • Jedes SEC-Formular muss ordnungsgemäß und mit sämtlichen erforderlichen Angaben ausgefüllt werden. Kein Feld darf leer bleiben, da die Formulare sonst ungültig sind.
  • Ein Antrag gilt erst als eingereicht, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
  • Benannte Personen, deren Registrierung abgelaufen ist, müssen das Registrierungsverfahren von Neuem beginnen. (Siehe SEC-Regeln 19 und 35 in der jeweils geänderten Fassung.)
  • Vorgesehene benannte Personen müssen mit drei (3) aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für erstmals bei der Kommission zu registrierende benannte Personen und für jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
  • Alle vorgesehenen benannten Personen (außer wechselnden Personen) müssen vor der Registrierung an einer Schulung und Prüfung teilnehmen. Erfolgreiche Personen werden (sofern die erforderliche Zusammensetzung der benannten Personen gewahrt bleibt) dem Registrierungsgesprächsausschuss zur Prüfung vorgestellt.
  • SÄMTLICHE Originale der Unterlagen/Zeugnisse sind einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
  • Jährliche Verlängerung der Registrierung: Nach Zulassung als Kapitalmarktanbieter (CMO) muss das Unternehmen seine Registrierung jährlich spätestens am 31. Januar verlängern.
  • Die Kommission kann weitere Unterlagen anfordern, die sie für die Registrierung für erforderlich hält.
  • Jedes antragstellende Unternehmen/jede Firma wird während der Bearbeitung des Registrierungsantrags vor Ort geprüft.
  • Ausreichende Kenntnisse der Vorschriften der Kommission, des Investments & Securities Act No 29 of 2007 und des Kapitalmarkts sind eine wesentliche Voraussetzung für die Registrierung.

ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG

Zahlung

  1. Zahlungsnachweis für die Einreichungs-/Antragsgebühr – N100,000.00 (einhunderttausend Naira);
  2. Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr – N300,000.00 (dreihunderttausend Naira);
  3. Zahlungsnachweis für die Registrierungsgebühr – N1,000,000.00 (eine Million Naira);
  4. Zahlungsnachweis für die Gebühr je Verwaltungsratsmitglied – N100,000.00 (einhunderttausend Naira)
  5. Zahlungsnachweis für gegebenenfalls anfallende Gebühren für benannte Personen wie folgt:
  • Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für jede vorgesehene benannte Person
  • N50,000.00 (fünfzigtausend Naira) für eine wechselnde benannte Person
  • Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für eine Registrierungsänderung
  • N150,000.00 (einhunderttausend und fünfzigtausend Naira) für Wechsel und Statusänderung

Formulare

  1. Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 3 – für das Unternehmen;
  2. Formulare SEC 2 und 2D – für benannte Personen und sämtliche Verwaltungsratsmitglieder des Unternehmens (jeder vorgesehene Kapitalmarktanbieter, der die Registrierung für diese Funktion beantragt, muss mindestens drei benannte Personen haben. Eine davon soll ein Compliance-Beauftragter sein, der die Einhaltung des ISA 2007 sowie der von der Kommission oder Bundesregierung erlassenen Regeln, Vorschriften, Bekanntmachungen, Leitlinien und Anweisungen überwacht.)
  3. Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 2B – (für den Wechsel eines Verwaltungsratsmitglieds oder einer benannten Person, dem Kopien des Kündigungsschreibens und der Annahme der Kündigung durch den vorherigen Arbeitgeber beizufügen sind); sämtliche Formulare sind in zweifacher Ausfertigung auszufüllen.

Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehene benannte Personen

  1. Mindestens drei (3) benannte Personen einschließlich des geschäftsführenden Direktors und des Compliance-Beauftragten. (Unternehmen, die für mehrere Funktionen registriert sind oder eine solche Registrierung beantragen, müssen die für jede Funktion vorgeschriebene Gesamtzahl von Personen benennen.)
  2. Das Formular SEC 2 soll die BVN mit Girokontonummern, privaten/dienstlichen E-Mail-Adressen enthalten. Zudem sind die vollständigen Postanschriften einschließlich Telefonnummern/E-Mail-Adressen der unmittelbaren früheren Arbeitgeber, Banken und benannten Referenzpersonen anzugeben;
  3. Kopien der Einstellungsschreiben und Aufgabenbeschreibungen vorlegen, ordnungsgemäß von beiden Parteien unterzeichnet;
  4. Bei wechselnden Personen: Nachweis der Kündigung beim zuvor registrierten Unternehmen, der Mitteilung der Kündigung an die Kommission durch die Person und der Annahme der Kündigung durch das Unternehmen;
  5. Ausführliche Lebensläufe sämtlicher Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehenen benannten Personen mit chronologisch geordneten Tätigkeiten ab der Sekundarschule und klaren Angaben zu Daten und Dauer. Gründe für das Ausscheiden aus sämtlichen früheren Beschäftigungen sind anzugeben und alle Daten/Lücken im Beschäftigungs- und Bildungsverlauf zu erläutern;
  6. Kopien der Qualifikationsnachweise einschließlich Sekundarschulzeugnissen und NYSC-Entlassungs-/Befreiungsbescheinigungen; die Originale sind der SEC zur Einsicht vorzulegen;
  7. Bescheinigung über eine Namensänderung einschließlich gerichtlicher eidesstattlicher Erklärung und Zeitungsveröffentlichung;
  8. Nachweis, dass die benannten Personen über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss gemäß Regel 20 der Kommissionsvorschriften verfügen
  9. Jede vorgesehene benannte Person muss mit drei aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für vorgesehene benannte Personen und jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
  10. Kopie der Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (für Nichtnigerianer); das Original ist der SEC zur Einsicht vorzulegen;
  11. Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein, dauerhafte Wählerkarte, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Nachweise über Versorgungszahlungen)

Alle benannten Personen müssen die nach Regel 20 der Kommissionsvorschriften vorgeschriebene einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweisen.

Eingezahltes Mindestkapital und Vertrauensschadenversicherung

  1. Nachweis des erforderlichen eingezahlten Mindestkapitals – N50,000,000.00 (fünfzig Millionen Naira), etwa Bankguthaben, Anlagevermögen oder Anlagen in börsennotierten Wertpapieren;
  2. Gültige Vertrauensschadenversicherung über mindestens 20% des eingezahlten Mindestkapitals gemäß den Kommissionsvorschriften mit Laufzeitende am 31. Dezember.

Antragstellendes Unternehmen

  1. Unternehmensprofil unter anderem mit kurzer Unternehmensgeschichte, Organisations- und Beteiligungsstruktur, leitenden Mitarbeitern und Angaben zu früheren/aktuellen Tätigkeiten jedes Mitarbeiters;
  2. Namen und Anschriften der Tochter-/verbundenen Unternehmen, Art ihrer Geschäftstätigkeit und Beteiligungsquote;
  3. Zahlungsnachweis für die den Aktionären zugeteilten Aktien;
  4. Liste der beschäftigten Führungskräfte/technischen Fachleute und ihrer Qualifikationen mit Nachweisen der finanziellen und technischen Fähigkeiten zur Ausübung der Aufgaben eines Sicherheitenverwalters.
  5. Nachweis geeigneter Sicherheitsvorkehrungen vorlegen;
  6. Nachweis eines Standorts mit Zugang zu betriebsunterstützender Infrastruktur und ausreichend Platz zum Parken und Bewegen großer Fahrzeuge;
  7. Betriebshandbuch einschließlich Informationen zu Ihrem Kundenstamm;
  8. Ausführliche Informationen über das einzuführende Technologiesystem;
  9. Informationen zu den einschlägigen Warenverwaltungseinrichtungen vorlegen, einschließlich: Prüfeinrichtungen, Lagerhaltung, Zusammenführung, Computerisierung und Telefonsysteme;
  10. Liste der für Sicherheitenverwaltungsdienste erforderlichen vorhandenen Technologiesysteme vorlegen;
  11. Zwei Kopien der bestehenden oder vorgesehenen Satzung bzw. Regeln, des Verhaltenskodex, der Lagerhaltungsleitlinien usw. vorlegen.
  12. Ausführliche Informationen über die Gründer und leitenden Mitarbeiter der Sicherheitenverwaltungsgesellschaft vorlegen;
  13. Benutzerhandbücher für die Anleitung und Prüfung der Lagertätigkeiten vorlegen;
  14. Zwei Kopien der Lagerakkreditierungsanforderungen der Sicherheitenverwaltungs-
    gesellschaft;
  15. Geschäftsplan und Organigramm des Unternehmens;
  16. Offenlegung sämtlicher seit der Gründung vom Unternehmen geführten Konten einschließlich Kontoauszügen dieser Banken, die bei Einreichung bei der Kommission höchstens drei Monate alt sind;
  17. Social-Media-Kennungen des Unternehmens (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn), Website-Adresse, E-Mail-Adressen und Telefonnummern angeben;

Gesellschaftsunterlagen

Je eine von der CAC ordnungsgemäß beglaubigte Kopie folgender Unterlagen:

  1. Gründungsurkunde
  2. Gesellschaftsvertrag und Satzung, die die Befugnis zur Ausübung der angegebenen Funktion enthalten müssen;

Eidesstattliche Verpflichtungserklärung, der Kommission Kopien sämtlicher Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der Satzung, der Bescheinigung der Corporate Affairs Commission (CAC), des Verhaltenskodex, der Leitlinien usw. unverzüglich innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Änderung vorzulegen;

  1. CAC-Unterlagen mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern (das Original der Urkunde ist einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen);
  2. Aktueller geprüfter Abschluss oder geprüfte Vermögensaufstellung für Banken, die seit weniger als einem (1) Jahr tätig sind, bei Einreichung bei der Kommission höchstens drei (30) Tage alt, unterzeichnet von zwei Verwaltungsratsmitgliedern, sowie ein Bestätigungsschreiben eines externen Abschlussprüfers (die Vermögenszusammensetzung muss 60% liquide Mittel und 40% Anlagevermögen und sonstige Vermögenswerte betragen);
  3. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommission, dass sämtliche Angaben des Unternehmens einschließlich aller Bankinformationen wahr und richtig sind, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  4. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung zur ordnungsgemäßen Führung von Unterlagen und Einreichung der von der Kommission jeweils vorgeschriebenen Meldungen, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
  5. Eidesstattliche Verpflichtungserklärung eines Verwaltungsratsmitglieds oder des Gesellschaftssekretärs zur Einhaltung der SEC-Vorschriften und des Investments and Securities Act No.29 of 2007, notariell zu beglaubigen.
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