Registrierungsanforderungen für Interdealer-Makler Published: Mai 22, 2025
ANTRAGSLEITLINIEN
- Alle unten aufgeführten Unterlagen sind zwingend erforderlich und müssen vorgelegt werden.
- Jedes SEC-Formular muss ordnungsgemäß und mit sämtlichen erforderlichen Angaben ausgefüllt werden. Kein Feld darf leer bleiben, da die Formulare sonst ungültig sind.
- Ein Antrag gilt erst als eingereicht, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
- Benannte Personen, deren Registrierung abgelaufen ist, müssen das Registrierungsverfahren von Neuem beginnen. (Siehe SEC-Regeln 19 und 35 in der jeweils geänderten Fassung.)
- Vorgesehene benannte Personen müssen mit drei (3) aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für erstmals bei der Kommission zu registrierende benannte Personen und für jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
- Alle vorgesehenen benannten Personen (außer wechselnden Personen) müssen vor der Registrierung an einer Schulung und Prüfung teilnehmen. Erfolgreiche Personen werden (sofern die erforderliche Zusammensetzung der benannten Personen gewahrt bleibt) dem Registrierungsgesprächsausschuss zur Prüfung vorgestellt.
- SÄMTLICHE Originale der Unterlagen/Zeugnisse sind einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
- Jährliche Verlängerung der Registrierung: Nach Zulassung als Kapitalmarktanbieter (CMO) muss das Unternehmen seine Registrierung jährlich spätestens am 31. Januar verlängern.
- Die Kommission kann weitere Unterlagen anfordern, die sie für die Registrierung für erforderlich hält.
- Jedes antragstellende Unternehmen/jede Firma wird während der Bearbeitung des Registrierungsantrags vor Ort geprüft.
- Ausreichende Kenntnisse der Vorschriften der Kommission, des Investments & Securities Act No 29 of 2007 und des Kapitalmarkts sind eine wesentliche Voraussetzung für die Registrierung.
ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG
Zahlung
- Zahlungsnachweis für die Einreichungs-/Antragsgebühr – N100,000.00 (einhunderttausend Naira);
- Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr – N300,000.00 (dreihunderttausend Naira);
- Zahlungsnachweis für die Registrierungsgebühr – N5,000,000.00 (fünf Millionen Naira);
- Zahlungsnachweis für die Gebühr je Verwaltungsratsmitglied – N100,000.00 (einhunderttausend Naira)
- Zahlungsnachweis für die Gebühr für benannte Personen – N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für jede neue vorgesehene benannte Person und N50,000.00 (fünfzigtausend Naira) für jede wechselnde benannte Person;
Formulare
- Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 3 – für das Unternehmen
- Formulare SEC 2 und 2D – für benannte Personen/Compliance-Beauftragte und Verwaltungsratsmitglieder, in zweifacher Ausfertigung auszufüllen; (für die zur Registrierung beantragte Funktion sind mindestens drei benannte Personen erforderlich. Eine davon soll ein Compliance-Beauftragter sein, der die Einhaltung des ISA 2007 sowie der von der Kommission oder Bundesregierung erlassenen Regeln, Vorschriften, Bekanntmachungen, Leitlinien und Anweisungen überwacht.)
- Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 2B – (für den Wechsel eines Verwaltungsratsmitglieds oder einer benannten Person, dem Kopien des Kündigungsschreibens und der Annahme der Kündigung durch den vorherigen Arbeitgeber beizufügen sind); sämtliche Formulare sind in zweifacher Ausfertigung auszufüllen.
Verwaltungsratsmitglieder und benannte Personen
- Der geschäftsführende Direktor des Unternehmens muss zu den benannten Personen gehören;
- (Unternehmen, die für mehrere Funktionen registriert sind oder eine solche Registrierung beantragen, müssen die für jede Funktion vorgeschriebene Gesamtzahl von Personen benennen.)
- Das Formular SEC 2 soll die BVN mit Bankverbindung, privaten/dienstlichen E-Mail-Adressen enthalten. Zudem sind die vollständigen Postanschriften einschließlich Telefonnummern/E-Mail-Adressen der unmittelbaren früheren Arbeitgeber, Banken und benannten Referenzpersonen anzugeben;
- Kopien der Einstellungsschreiben und Aufgabenbeschreibungen vorlegen, ordnungsgemäß von beiden Parteien unterzeichnet;
- Kündigungsschreiben und Annahme der Kündigung für eine wechselnde benannte Person vorlegen;
- Ausführliche Lebensläufe sämtlicher Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehenen benannten Personen mit chronologisch geordneten Tätigkeiten ab der Sekundarschule und klaren Angaben zu Daten und Dauer. Gründe für das Ausscheiden aus sämtlichen früheren Beschäftigungen sind anzugeben und alle Daten/Lücken im Beschäftigungs- und Bildungsverlauf zu erläutern;
- Kopien der Qualifikationsnachweise einschließlich Sekundarschulzeugnissen und NYSC-Entlassungs- oder Befreiungsbescheinigungen; die Originale sind der SEC zur Einsicht vorzulegen;
- Bescheinigung über eine Namensänderung einschließlich gerichtlicher eidesstattlicher Erklärung und Zeitungsveröffentlichung;
- Nachweis, dass die benannten Personen über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss gemäß Regel 20 der Kommissionsvorschriften verfügen
- Jede vorgesehene benannte Person muss mit drei aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für vorgesehene benannte Personen und jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass, nationaler Personalausweis, von der Federal Road Safety (FRSC) ausgestellter Führerschein, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Steuerbehörde oder Nachweise über Versorgungszahlungen),
- Kopie der Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (für Nichtnigerianer); das Original ist dem SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen;
Alle benannten Personen müssen die nach Regel 20 der Kommissionsvorschriften vorgeschriebene einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweisen.
Eingezahltes Mindestkapital und Vertrauensschadenversicherung
- Nachweis des erforderlichen eingezahlten Mindestkapitals – N5,000,000.00 (fünf Millionen Naira) Kapital, etwa Bankguthaben, Anlagevermögen oder Anlagen in börsennotierten Wertpapieren;
- Gültige Vertrauensschadenversicherung über mindestens 25% des eingezahlten Mindestkapitals gemäß den Kommissionsvorschriften mit Laufzeitende am 31. Dezember;
Antragstellendes Unternehmen
- Unternehmensprofil unter anderem mit kurzer Unternehmensgeschichte, Organisations- und Beteiligungsstruktur, leitenden Mitarbeitern sowie Angaben zu früheren und aktuellen Tätigkeiten;
- Namen und Anschriften der Tochter-/verbundenen Unternehmen, Art ihrer Geschäftstätigkeit und Beteiligungsquote;
- Kopie des Händlerzertifikats des vom Unternehmen benannten zugelassenen Börsenhändlers;
- Kopie der unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem benennenden Handelsunternehmen und den Parteien;
- Wertpapiere, die dem Makler oder Händler gehören oder an denen er beteiligt ist, sind in einer gesonderten Aufstellung aufzuführen und zum aktuellen Marktpreis zu bewerten;
- Betriebshandbuch des Unternehmens;
- Geschäftsplan und Organigramm;
- Social-Media-Kennungen des Unternehmens angeben (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn);
- Website-Adresse, E-Mail-Adressen und Telefonnummern des Unternehmens angeben
- Offenlegung sämtlicher vom Unternehmen geführten Konten einschließlich Kontoauszügen.
Gesellschaftsunterlagen
Je eine von der CAC ordnungsgemäß beglaubigte Kopie folgender Unterlagen:
- Gründungsurkunde
- Gesellschaftsvertrag und Satzung, die die Befugnis zur Ausübung der angegebenen Funktion enthalten müssen;
Eidesstattliche Verpflichtungserklärung, der Kommission Kopien sämtlicher Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der Satzung, der Bescheinigung der Corporate Affairs Commission (CAC), des Verhaltenskodex, der Leitlinien usw. unverzüglich innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Änderung vorzulegen;
- CAC-Formulare mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern (das Original der Urkunde ist einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen);
- Aktueller geprüfter Abschluss oder Vermögensaufstellung bei Unternehmen, die seit weniger als einem Jahr tätig sind, unterzeichnet von zwei Verwaltungsratsmitgliedern und bei Einreichung bei der Kommission höchstens drei (3) Monate alt. Die Vermögensaufstellung muss durch ein Bestätigungsschreiben eines externen Abschlussprüfers bestätigt werden (beachten Sie: Die Vermögenszusammensetzung muss 60% liquide Mittel und 40% Anlagevermögen und sonstige Vermögenswerte betragen);
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung, der Kommission das Verzeichnis der zugelassenen Nutzer vorzulegen und die Bestimmungen der Regeln 26–28 der Kommissionsvorschriften einzuhalten.
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung, der Kommission gemäß Regel 32 dieser Vorschriften jede Informationsänderung mitzuteilen, die den Status des Unternehmens betrifft.
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommission, dass sämtliche Angaben des Unternehmens einschließlich aller Bankinformationen wahr und richtig sind, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung zur ordnungsgemäßen Führung von Unterlagen und Einreichung der von der Kommission jeweils vorgeschriebenen Meldungen, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung eines Verwaltungsratsmitglieds oder des Gesellschaftssekretärs zur Einhaltung der SEC-Vorschriften und des Investments and Securities Act No.29 of 2007, notariell zu beglaubigen;