APC-Entscheidung zu Partnership Investment Company Plc und weiteren Published: November 16, 2023
In der Sache betreffend den Investments and Securities Act, 2007, vor dem Administrative Proceedings Committee der nigerianischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde
In Sachen:
- Verstoß gegen die SEC-Vorschriften zur Trennung von Kunden- und Unternehmensgeldern
- Nicht genehmigter Verkauf von Kundenaktien
- Unterlassung bzw. Verweigerung der Bearbeitung von Kundenbeschwerden
- Ausübung einer Kapitalmarktfunktion ohne Registrierung
- Nichteinhaltung des Corporate-Governance-Kodex der Kommission
- Einreichung falscher/irreführender Informationen
- Nichteinhaltung der Vorschriften der Kommission zum Verhältnis der Anlageklassen
- Nichteinhaltung der Vorschriften der Kommission zur Offenlegung von an einem einzigen Tag ausgeführten Transaktionen im Wert von N50 Millionen oder mehr
- Einwerbung von Einlagen aus der Öffentlichkeit
- Weitere Verstöße gegen den Investments and Securities Act, 2007, die SEC Rules and Regulations, den Code of Conduct for Capital Market Operators and their Employees und den Code of Corporate Governance for Public Companies.
Zwischen
Leiter der Durchsetzungsabteilung der
Wertpapier- & Börsenaufsichtsbehörde
(Beschwerdeführer)
Und
| Partnership Investment Company Plc | 1. Antragsgegner |
| Partnership Securities Limited | 2. Antragsgegner |
| Herr Henry Omoragbon | 3. Antragsgegner |
| Herr Victor Ogiemwonyi | 4. Antragsgegner |
| Herr Allan Omorogba | 5. Antragsgegner |
| Herr Ojetunde Taiwo | 6. Antragsgegner |
| Frau Ogiemwonyi Olufunke | 7. Antragsgegner |
| Herr Ogiamien Frank | 8. Antragsgegner |
| Herr Adeusi Aladejola Alexander | 9. Antragsgegner |
| Herr Eseha Augustine Enejeta | 10. Antragsgegner |
| Herr Odihi-Ogiemien Frank | 11. Antragsgegner |
| Dr. Bello Aliyu Gusau | 12. Antragsgegner |
| Herr Olafisika Akinkugbe | 13. Antragsgegner |
| Frau Arese Ugwu | 14. Antragsgegner |
| Frau Yinka Omoragbe | 15. Antragsgegner |
| Herr Justus Olu Paul | 16. Antragsgegner |
| Herr Clem Baiye | 17. Antragsgegner |
| Herr S.C. Irune | 18. Antragsgegner |
GENEHMIGTE ENTSCHEIDUNG
Aufgrund der Befugnisse, die der Kommission durch den Investments and Securities Act (ISA) 2007 und die darauf beruhenden SEC-Vorschriften übertragen wurden, und zur Wahrung der Integrität des Kapitalmarkts lautet die von der ehrenwerten Finanzministerin Kemi Adeosun genehmigte Entscheidung des Administrative Proceedings Committee wie folgt:
- Die 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 10., 11. und 14. Antragsgegner begingen durch ihre Handlungen und/oder Unterlassungen Handlungen, die das Ansehen des Kapitalmarkts bei den Anlegern und deren Vertrauen beeinträchtigen können.
- Gemäß Abschnitt 38 (4) des Investments and Securities Act 2007 und Regel 34 (1), (a) der darauf beruhenden SEC-Vorschriften wird die Registrierungsurkunde des 1. Antragsgegners hiermit aufgehoben, unbeschadet der Beitreibung sämtlicher bestehender Verbindlichkeiten gegenüber den Beschwerdeführern und der an die Kommission zu zahlenden Geldbußen.
- Gemäß Abschnitt 38 (4) des Investments and Securities Act 2007 und Regel 34 (1), (a) der darauf beruhenden SEC-Vorschriften wird die Registrierungsurkunde des 2. Antragsgegners hiermit aufgehoben, unbeschadet der Beitreibung sämtlicher bestehender Verbindlichkeiten gegenüber den Beschwerdeführern und der an die Kommission zu zahlenden Geldbußen.
- Der 2. Antragsgegner wird hiermit verpflichtet, wegen Verstoßes gegen Regel 65 (5) der auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften eine Geldbuße von genau N1, 000,000 (einer Million Naira) zu zahlen.
- Der 1. Antragsgegner wird hiermit verpflichtet, wegen Verstoßes gegen Abschnitt 61 (1) des Investments and Securities Act 2007, der nach Abschnitt 65 (1) des Investments and Securities Act 2007 strafbewehrt ist, eine Geldbuße von genau N3, 000,000 (drei Millionen Naira) zu zahlen.
- Die 3., 4., 7. & 14. Antragsgegner werden hiermit gesamtschuldnerisch verpflichtet, wegen Verstoßes gegen Abschnitt 61 (1) des Investments and Securities Act 2007, der nach Abschnitt 66 (1) des Investments and Securities Act 2007 strafbewehrt ist, eine Geldbuße von genau N3, 000,000 (drei Millionen Naira) zu zahlen.
- Der 2. Antragsgegner wird hiermit verpflichtet, wegen Verstoßes gegen Abschnitt 40(2) des Investments and Securities Act 2007 eine Geldbuße von genau N100, 000 (einhunderttausend Naira) zu zahlen.
- Der 2. Antragsgegner wird hiermit verpflichtet, wegen Verstoßes gegen Regel 56 (1) (c) der auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften, der nach Regel 7 strafbewehrt ist, eine Geldbuße von genau N5, 000,000 (fünf Millionen Naira) zu zahlen.
- Der 3. Antragsgegner wird hiermit für 5 Jahre von Kapitalmarktaktivitäten am nigerianischen Kapitalmarkt suspendiert und wegen Verstoßes gegen Regel 1(iii) des Code of Conduct for Capital Market Operators and Their Employees in den auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften zur Zahlung einer Geldbuße von N100, 000 (genau einhunderttausend Naira) verpflichtet.
- Dem 4. Antragsgegner werden hiermit auf Lebenszeit Kapitalmarktaktivitäten am nigerianischen Kapitalmarkt untersagt. Wegen Verstoßes gegen Regel 1(iii) des Code of Conduct for Capital Market Operators and Their Employees in den auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften wird er zur Zahlung einer Geldbuße von N100, 000 (genau einhunderttausend Naira) verpflichtet.
- Dem 4. Antragsgegner wird wegen seines unprofessionellen Verhaltens im Zusammenhang mit den Aktivitäten der 1. und 2. Antragsgegner hiermit auf Lebenszeit die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten in Publikumsgesellschaften in Nigeria untersagt.
- Der 6. Antragsgegner wird hiermit für 5 (fünf) Jahre von Kapitalmarktaktivitäten am nigerianischen Kapitalmarkt suspendiert. Für denselben Zeitraum wird ihm die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten in Publikumsgesellschaften in Nigeria untersagt. Wegen Verstoßes gegen Regel 1(iii) des Code of Conduct for Capital Market Operators and Their Employees in den auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften wird er zur Zahlung einer Geldbuße von N100, 000 (genau einhunderttausend Naira) verpflichtet.
- Der 7. Antragsgegner wird hiermit für fünf (5) Jahre von Kapitalmarktaktivitäten am nigerianischen Kapitalmarkt suspendiert. Für denselben Zeitraum wird ihm die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten in Publikumsgesellschaften in Nigeria untersagt. Wegen Verstoßes gegen Regel 1(iii) des Code of Conduct for Capital Market Operators and Their Employees in den auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften wird er zur Zahlung einer Geldbuße von N100, 000 (genau einhunderttausend Naira) verpflichtet.
- Der 8. Antragsgegner wird hiermit für fünf (5) Jahre von Kapitalmarktaktivitäten am nigerianischen Kapitalmarkt suspendiert. Für denselben Zeitraum wird ihm die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten in Publikumsgesellschaften in Nigeria untersagt. Wegen Verstoßes gegen Regel 1(iii) des Code of Conduct for Capital Market Operators and Their Employees in den auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften wird er zur Zahlung einer Geldbuße von N100, 000 (genau einhunderttausend Naira) verpflichtet.
- Der 9. Antragsgegner wird hiermit für fünf (5) Jahre von Kapitalmarktaktivitäten am nigerianischen Kapitalmarkt suspendiert. Für denselben Zeitraum wird ihm die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten in Publikumsgesellschaften in Nigeria untersagt. Wegen Verstoßes gegen Regel 1(iii) des Code of Conduct for Capital Market Operators and Their Employees in den auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften wird er zur Zahlung einer Geldbuße von N100, 000 (genau einhunderttausend Naira) verpflichtet.
- Der 10. Antragsgegner wird hiermit für ein (1) Jahr von Kapitalmarktaktivitäten am nigerianischen Kapitalmarkt suspendiert und wegen Verstoßes gegen Regel 1(iii) des Code of Conduct for Capital Market Operators and Their Employees in den auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften zur Zahlung einer Geldbuße von N100, 000 (genau einhunderttausend Naira) verpflichtet.
- Der 14. Antragsgegner wird hiermit für fünf (5) Jahre von Kapitalmarktaktivitäten am nigerianischen Kapitalmarkt suspendiert. Für denselben Zeitraum wird ihm die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten in Publikumsgesellschaften in Nigeria untersagt. Wegen Verstoßes gegen Regel 1(iii) des Code of Conduct for Capital Market Operators and Their Employees in den auf dem Investments and Securities Act 2007 beruhenden SEC-Vorschriften wird er zur Zahlung einer Geldbuße von N100, 000 (genau einhunderttausend Naira) verpflichtet.
- Der 2. Antragsgegner wird hiermit verpflichtet, Cletus Mbaji Uchendu die ohne dessen Genehmigung verkauften 48,200 Aktien der Forte Oil Plc einschließlich aufgelaufener Leistungen, also Bonusaktien und Dividenden, seit dem 23. Mai 1997 bis heute wiederherzustellen.
- Gemäß Abschnitt 304 des Investments and Securities Act 2007 werden hiermit sämtliche Informationen über mögliche Straftaten in dieser Sache an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.