Rundschreiben: Registerführer – Einführung des Portals für das e-Dividend Mandate Management System (E-Dmms) Published: Oktober 19, 2015
Nach der Einführung des Portals für das e-Dividend Mandate Management System (e-DMMS) durch die Kommission am 29. Juli 2015 und den anschließenden Schulungen Ihrer Beschäftigten teilen wir Ihnen mit, dass das System nun von allen Banken und Registerführern genutzt werden kann.
Bitte beachten Sie hierzu Folgendes:
Alle Büros bzw. akkreditierten Stellen der Registerführer müssen als Annahmestellen zum Hochladen ausgefüllter e-Dividend-Mandatsformulare von Anlegern dienen. Alternativ können Anleger ihre Bank mit der Bearbeitung der ausgefüllten Formulare beauftragen.
Jeder Registerführer muss Aktionärskontonummer, Name, Unterschrift und Clearinghausnummer (CHN) des Anlegers validieren. Anschließend muss eine gescannte Kopie des ausgefüllten e-Dividend-Mandatsformulars in das Portal hochgeladen werden, damit die vom Anleger benannte Bank sofort zur Prüfung der Bankverbindung darauf zugreifen kann. Registerführer müssen die vom System erzeugten Namen zu Clearinghausnummer, Aktionärskontonummer und Bankkontonummer sorgfältig mit dem Papierformular abgleichen, um vor Annahme und Speicherung im Portal eine angemessene Übereinstimmung sicherzustellen.
Anleger sollten darüber aufgeklärt werden, für jede Aktionärskontonummer ein eigenes Formular auszufüllen. Das Hochladen erfolgt anhand der jeweiligen Aktionärsnummer und des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht, wie vom Anleger im Papierformular angegeben.
Die empfangende Bank kann das vom vorlegenden Registerführer hochgeladene Mandat ablehnen, wenn die Unterschrift nicht mit der bei der Bank hinterlegten Unterschriftsprobe des Kontoinhabers übereinstimmt.
Zur Verringerung von Fehlern bei der Bearbeitung von e-Dividend-Mandatsformularen müssen Registerführer ein Vieraugenprinzip einführen. Dabei überprüft ein für das Hochladen zuständiger Mitarbeiter die Formulare und lädt sie vorbehaltlich der Bestätigung und Genehmigung durch einen prüfenden Mitarbeiter hoch.
Laden Banken e-Dividend-Mandate zur Validierung der Anlegerdaten für Registerführer hoch, müssen diese Mandate innerhalb von 72 Stunden (3 Tagen) nach Übermittlung durch den freigabeberechtigten Mitarbeiter der vorlegenden Bank vom freigabeberechtigten Mitarbeiter des empfangenden Registerführers bestätigt werden.
Für eine reibungslose Integration und Nutzung des Portals wenden Sie sich bitte an NIBSS, um die erforderlichen Integrationsanforderungen und Zugriffsrechte sowie weitere Erläuterungen für einen störungsfreien Betrieb des neuen Systems zu erhalten.
Für weitere Erläuterungen wenden Sie sich bitte an portalmgt@nibssplc.com.ng oder 01-2716088.
Jeder Registerführer muss daher unverzüglich mit der Nutzung des Portals für das e-Dividend Mandate Management System beginnen, da Banken in Kürze angewiesen werden, die Prüfung der in Bankfilialen vorgelegten Papiermandate einzustellen.
Bitte richten Sie sich danach und stellen Sie die Einhaltung sicher.
22. SEPTEMBER 2015