Rundschreiben an alle beaufsichtigten Unternehmen und den Markt Published: März 31, 2020

Angesichts der weltweiten Coronavirus-Pandemie (COVID-19) und ergänzend zum Rundschreiben vom 24. März 2020 gibt die Kommission dem Kapitalmarkt folgende zusätzliche Hinweise:

Emittenten

Alle Publikumsgesellschaften müssen Anlegern weiterhin wesentliche Informationen über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf ihren Geschäftsbetrieb offenlegen. Sie sollten außerdem weiter über Entwicklung und Ausblick des Unternehmens sowie den Stand der Umsetzung von Notfallplänen zur Geschäftsfortführung informieren. Publikumsgesellschaften müssen diese Angaben auf ihren Websites und in anderen einschlägigen Medien veröffentlichen.

Publikumsgesellschaften, die Hauptversammlungen planen, müssen sicherstellen, dass deren Durchführung den Bestimmungen des Companies and Allied Matters Act, des Investments and Securities Act, der SEC-Regeln und -Vorschriften sowie den einschlägigen staatlichen und gesundheitlichen Rundschreiben und Leitlinien hierzu entspricht.

Emittenten von Schuldtiteln sollen ebenfalls weiterhin mit Treuhändern zusammenarbeiten, um die Bereitstellung einschlägiger Angaben sicherzustellen. Treuhänder müssen die Kommission entsprechend auf dem Laufenden halten.

Für weitere Hinweise können alle Emittenten und Treuhänder die Kommission über folgende E-Mail-Adressen kontaktieren:

Publikumsgesellschaften


quotedcoyreturns@sec.gov.ng

Emittenten von Schuldtiteln

offerapplications@sec.gov.ng dhpostoffer@sec.gov.ng

Kapitalmarktanbieter (CMOs)

Alle CMOs müssen die tatsächlichen und potenziellen Risiken von COVID-19 für ihren Geschäftsbetrieb und die Erbringung von Leistungen für Anleger und Kunden weiter überwachen. Für weitere Hinweise kann die Kommission über die für CMO-Meldungen vorgesehenen E-Mail-Adressen kontaktiert werden.

Geschäftsbetrieb der Kommission

Gemäß den Anweisungen der Bundesregierung zur Einstellung der Bewegungsfreiheit in Lagos, Ogun und dem Federal Capital Territory hat die Kommission ihr Verfahren zur Geschäftsfortführung aktiviert. Die Beschäftigten der Kommission arbeiten daher von außerhalb des Büros. Alle elektronischen Kanäle bleiben geöffnet, um den Interessenträgern am Kapitalmarkt die notwendige Unterstützung zu bieten.

Die Kommission wird den Austausch und die Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern fortsetzen, um die Widerstandsfähigkeit des Kapitalmarkts zu gewährleisten.

Während wir an der Wahrung der Marktstabilität arbeiten, ermutigen wir alle, in dieser schwierigen Zeit weiterhin sämtliche Anweisungen der Bundesregierung und der zuständigen Stellen einzuhalten.

Gezeichnet

Die Leitung

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