Rundschreiben an Fonds-/Portfolioverwalter zur Zahlung von Aufsichts- und Regulierungsgebühren Published: Dezember 31, 2024

Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde informiert alle registrierten Fonds-/Portfolioverwalter darüber, dass nach der im Dezember 2024 genehmigten Änderung der Regeln zu Aufsichts- und Regulierungsgebühren diese künftig vierteljährlich zu zahlen sind. Die Gebühren sollten spätestens am letzten Tag des auf das jeweilige Quartalsende folgenden Monats überwiesen werden.

Fonds-/Portfolioverwalter sollten die neue Anforderung umsetzen; gegen fehlbare Unternehmen werden angemessene Sanktionen verhängt.

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