Umsetzung der
IFRS-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Nigeria Published: September 23, 2026

Umsetzung der IFRS-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Nigeria

RUNDSCHREIBEN AN ALLE PUBLIKUMSGESELLSCHAFTEN UND KAPITALMARKTANBIETER VON ERHEBLICHEM ÖFFENTLICHEM INTERESSE

Gemäß ihren Befugnissen nach dem Investments and Securities Act (ISA) 2025 weist die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde („die Kommission“) alle Publikumsgesellschaften und Kapitalmarktanbieter von erheblichem öffentlichem Interesse auf Nigerias Übernahme der IFRS-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung hin („IFRS S1 – Allgemeine Anforderungen an die Angabe nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen“ und „IFRS S2 – Klimabezogene Angaben“). Dies gehört zur Verpflichtung der Bundesregierung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu stärken und transparente, vergleichbare und entscheidungsnützliche nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben zu fördern.

Im Anschluss an Nigerias Verpflichtung zur Übernahme der IFRS-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelte der Financial Reporting Council of Nigeria (FRCN) gemeinsam mit relevanten Interessenträgern einschließlich der Kommission den Fahrplan für deren Übernahme in Nigeria, um eine schrittweise Umsetzung durch die berichtenden Unternehmen des Landes zu ermöglichen.

Der Fahrplan sieht eine schrittweise Umsetzung vor:

  • Vorzeitige Anwendung – Unternehmen wurden ermutigt, die Standards für Berichtsperioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2023 enden, freiwillig vor deren Inkrafttreten anzuwenden;
  • Freiwillige Anwendung – Noch nicht berichtspflichtige Unternehmen können die Standards freiwillig für Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, bis hin zu Perioden, die am oder vor dem 31. Dezember 2027 enden; und
  • Verpflichtende Anwendung – Unternehmen von öffentlichem Interesse, einschließlich aller Publikumsgesellschaften und Kapitalmarktanbieter von erheblichem öffentlichem Interesse, müssen nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben gemäß IFRS S1 und IFRS S2 für Berichtsperioden erstellen, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird die Anwendung für Berichtsperioden verpflichtend, die am oder nach dem 1. Januar 2030 beginnen.

Alle Publikumsgesellschaften und Kapitalmarktanbieter von erheblichem öffentlichem Interesse müssen daher mit den Vorbereitungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den IFRS-Standards und den oben genannten Umsetzungsfristen des FRCN-Fahrplans beginnen.

Damit die Kommission den Vorbereitungsstand beaufsichtigter Unternehmen überwachen und einen reibungslosen Übergang zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen kann, wird jede Publikumsgesellschaft und jeder Kapitalmarktanbieter von erheblichem öffentlichem Interesse angewiesen, ihr spätestens am 15. Oktober 2026 einen Umsetzungsplan zur Übernahme der IFRS-Standards sowie voraussichtliche Herausforderungen bei der Umsetzung vorzulegen.

Der Umsetzungsplan sollte mindestens Folgendes behandeln:

  1. Governance-Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich der Aufsicht durch den Verwaltungsrat;
  2. Lückenanalyse gegenüber den Anforderungen von IFRS S1 und IFRS S2;
  3. Umsetzungsfahrplan und Fristen;
  4. Systeme zur Datenerhebung und Berichterstattung;
  5. Interne Kontrollen und Regelungen zur Prüfungssicherheit;
  6. Kapazitätsaufbau- und Schulungspläne;
  7. Voraussichtliches Jahr der erstmaligen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß dem FRCN-Fahrplan; und
  8. Wesentliche Umsetzungsschwierigkeiten.

Die Kommission wird im Rahmen ihrer Aufsicht über Finanzberichterstattung und Unternehmensführung am nigerianischen Kapitalmarkt den Austausch mit beaufsichtigten Unternehmen fortsetzen und die Einhaltung der Umsetzungsfristen überwachen.

Kapitalmarktanbieter von erheblichem öffentlichem Interesse sind Unternehmen, die Clearing-, Abwicklungs-, Handels- oder Datenfunktionen am Kapitalmarkt ermöglichen. Dazu gehören unter anderem alle Börsen, Zentralverwahrer, Clearinghäuser und Transaktionsregister.

Bitte richten Sie sich entsprechend danach.

Gezeichnet:

Die Leitung

  1. Back to Home
  2. /
  3. Für Anleger
  4. /
  5. Rundschreiben im Blick behalten
  6. /
  7. Umsetzung der IFRS-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Nigeria