Pressemitteilung zur Untersuchung von Oando Plc Published: Mai 31, 2019
Nach Eingang zweier Eingaben bei der Kommission im Jahr 2017 wurden die Aktivitäten von Oando Plc, einem an den Börsen in Nigeria und Johannesburg notierten Unternehmen, untersucht. Dabei wurden bestimmte Verstöße gegen Wertpapiergesetze und andere einschlägige Gesetze festgestellt. Die Kommission beauftragte ferner Deloitte & Touche mit einer forensischen Prüfung der Aktivitäten von Oando Plc.
Die Öffentlichkeit wird hiermit über den Abschluss der Untersuchung von Oando Plc informiert. Der Bericht ergab schwerwiegende Verstöße, darunter falsche Offenlegungen, Marktmissbrauch, Falschangaben in Abschlüssen, Versagen interner Kontrollen und Mängel der Unternehmensführung infolge unzureichender Aufsicht des Verwaltungsrats, unregelmäßige Genehmigung von Verwaltungsratsvergütungen, unbegründete Zahlungen an Verwaltungsratsmitglieder und die Unternehmensleitung sowie Geschäfte mit nahestehenden Parteien zu nicht marktüblichen Bedingungen.
Als Maßnahmen zur Behebung dieser Verstöße ordnete die Kommission Folgendes an:
- Rücktritt der betroffenen Verwaltungsratsmitglieder von Oando Plc,
- Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung spätestens am 1. Juli 2019 zur Ernennung neuer Verwaltungsratsmitglieder,
- Zahlung von Geldsanktionen durch das Unternehmen sowie betroffene Personen und Verwaltungsratsmitglieder,
- Rückzahlung unrechtmäßig ausgezahlter Vergütungen an das Unternehmen durch die betroffenen Verwaltungsratsmitglieder,
- Verbot für den Konzernvorstandsvorsitzenden (GCEO) und den stellvertretenden Konzernvorstandsvorsitzenden (DGCEO) von Oando Plc, fünf (5) Jahre lang Verwaltungsratsmitglieder von Publikumsgesellschaften zu sein.
Gemäß Abschnitt 304 des Investments and Securities Act (ISA) 2007 wird die Kommission alle Sachverhalte mit möglicher strafrechtlicher Relevanz an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Weitere Aspekte der Feststellungen werden an die Nigerian Stock Exchange (NSE), den Federal Inland Revenue Service (FIRS) und die Corporate Affairs Commission (CAC) verwiesen.
Die Kommission ist zuversichtlich, dass die Umsetzung der genannten Anweisungen und weiterer Abhilfemaßnahmen solche unlauteren Praktiken von Publikumsgesellschaften erheblich verringern wird.
Im Einklang mit dem Entschluss der Bundesregierung zum Aufbau starker Institutionen werden die Verwaltungsräte von Publikumsgesellschaften daher aufgefordert, ihre Treuepflichten gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Die Kommission als oberste Aufsichtsbehörde des nigerianischen Kapitalmarkts hält an ihrer Nulltoleranz gegenüber Marktverstößen fest und bekräftigt ihr Engagement für Fairness, Integrität, Effizienz und Transparenz des Wertpapiermarkts und damit für einen stärkeren Anlegerschutz.
Gezeichnet
Die Leitung
31. Mai 2019