ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ZUR EINFÜHRUNG DES PORTALS FÜR DAS e-DIVIDEND MANDATE MANAGEMENT SYSTEM (e-DMMS) Published: Oktober 19, 2015
Die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) informiert Anleger darüber, dass die Anmeldung für e-Dividend-Zahlungen nun landesweit in Bank- und Registerführerfilialen effizient über die am 29. Juli 2015 eingeführte Online-Plattform erfolgen kann. Dies folgt auf das Rundschreiben der Central Bank of Nigeria (CBN) vom Montag, dem 14. September 2015, an alle Einlagenbanken zur Einführung des e-DMMS-Portals.
Das e-Dividend-Programm ist eine vorrangige Initiative des gesamten Kapitalmarkts, um den Anstieg nicht abgeholter Dividenden einzudämmen und die Gesamteffizienz der nigerianischen Aktienmärkte zu verbessern.
Das e-DMMS-Portal nutzt das leistungsfähige Dokumentenmanagementsystem von NIBSS, in das von Anlegern ausgefüllte e-Dividend-Mandatsformulare hochgeladen werden können. Das Formular ist in Bankfilialen oder bei Registerführern erhältlich und kann dort ordnungsgemäß ausgefüllt werden.
Füllt ein Anleger das Formular beim Registerführer aus, muss dieser Angaben wie Name, Kontonummer und Clearinghausnummer (CHN) prüfen. Das ausgefüllte Formular wird anschließend in das e-DMMS-Portal hochgeladen und steht der vom Anleger gewählten Bank sofort zur Verfügung. Die Bank muss die Bankverifizierungsnummer (BVN) und weitere Kontoangaben des Anlegers validieren.
Füllt ein Anleger das e-Dividend-Mandatsformular in seiner Bankfiliale aus, muss die Bank zunächst seine BVN und Kontoangaben validieren und dann eine gescannte Kopie in das e-DMMS-Portal hochladen. Das Formular steht dem gewählten Registerführer sofort zur Verfügung, der Name, Aktionärskontonummer und Clearinghausnummer (CHN) des Anlegers validieren muss.
Die SEC würdigt die starke Unterstützung dieses Programms durch CBN und NIBSS. Auch die Einlagenbanken zeigen großes Engagement für seine Umsetzung. Registerführer wurden angewiesen, alle Büros angemessen auszustatten, um die Anmeldung der sich an sie wendenden Aktionäre zu ermöglichen.
Alle noch nicht vollständig für e-Dividend-Zahlungen angemeldeten Aktionäre werden aufgefordert, unverzüglich bei der gewählten Bank- oder Registerführerfiliale das Mandatsformular auszufüllen.
Gezeichnet:
Die Leitung
16. September 2015