Anforderung zusätzlicher Angaben in allen für die Öffentlichkeit ausgegebenen Prospekten Published: Juni 18, 2020
Alle Interessenträger werden hiermit darüber informiert, dass die Kommission im Rahmen ihrer Bemühungen um Anlegerschutz und Transparenz am nigerianischen Kapitalmarkt eine neue Anforderung an alle öffentlich ausgegebenen Prospekte oder Angebotsunterlagen eingeführt hat.
Ab dem 18. Juni 2020 müssen alle öffentlich ausgegebenen Prospekte die Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kommission enthalten, damit Anleger die Freigabe des Prospekts und die Registrierung der Wertpapiere bei der Kommission bestätigen lassen können.
Künftig muss der einleitende Teil des Prospekts die folgende Erklärung deutlich sichtbar enthalten:
„Anleger können die Freigabe des Prospekts und die Registrierung der Wertpapiere bei der nigerianischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde bestätigen lassen, indem sie die Kommission unter sec@sec.gov.ng oder +234(0)94621100;+234(0) 94621168 kontaktieren.“
Emittenten und Finanzberater sollten dies beachten und entsprechend umsetzen.
Anleger werden ermutigt, die im Prospekt angegebenen Kontaktdaten zu nutzen, um sich bei Fragen zur Freigabe eines Prospekts oder zur Registrierung von Wertpapieren an die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde zu wenden.
Gezeichnet
Die Leitung