Das Investments and Securities Tribunal (IST) untersagt einem nicht registrierten Fintech-Unternehmen den Aktienhandel Published: Dezember 19, 2020
Das Investments and Securities Tribunal (IST) erließ am Donnerstag, dem 17. Dezember 2020, einstweilige Anordnungen, die dem Fintech-Unternehmen Chaka Technologies Limited und seinen Initiatoren untersagen, Aktien, Beteiligungen oder andere Wertpapiere von Unternehmen oder sonstigen Organisationen zu bewerben oder zum Verkauf anzubieten.
Die für alle Chaka-Plattformen geltenden einstweiligen Anordnungen ergingen auf Antrag der nigerianischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde. In ihrem Antrag erklärte die Kommission durch ihren Rechtsanwalt Dr. Chuka Agbu SAN dem Tribunal, dass die Beklagten Anlagetätigkeiten ausübten, darunter die Bereitstellung einer Plattform für den Erwerb von Aktien ausländischer Unternehmen wie Google, Amazon und Alibaba. Die Kommission erklärte ferner, dass die Beklagten diese Aktivitäten außerhalb ihrer Aufsicht und ohne die nach dem Investment and Securities Act 2007 erforderliche Registrierung ausübten. Wie aus den eingereichten Verfahrensunterlagen hervorgeht, soll das Verfahren sicherstellen, dass sämtliche Anlagetätigkeiten und Marktteilnehmer gemäß den gesetzlichen Anforderungen ordnungsgemäß von der Kommission reguliert werden.
Das Verfahren folgte auf die erklärte Absicht der Kommission, Innovationen am Markt zu fördern und zugleich sicherzustellen, dass sämtliche Marktaktivitäten der Aufsicht unterliegen und im Rahmen der Gesetze und geltenden Vorschriften stattfinden. Die Kommission befürchtet, dass ohne angemessene Regulierung die berechtigten Bestrebungen von Marktinnovatoren und Anlegern durch skrupellose Akteure untergraben werden könnten, die die zunehmende Beliebtheit von Fintech-Anlagemöglichkeiten zum Nachteil der Anleger ausnutzen wollen.
Die weitere Verhandlung vor dem Tribunal wurde auf den 15. Januar 2021 vertagt.
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