Übertragung der Registrierung zuvor registrierter benannter Personen, die ihre benennenden Unternehmen vor dem 12. Mai 2014 verlassen und ihre Registrierung noch nicht erfolgreich übertragen haben Published: März 28, 2019
Um die bei der Umsetzung der geänderten Regel 19(4) festgestellte Lücke zu schließen, fordert die Kommission alle zuvor registrierten benannten Personen, die ihre benennenden Unternehmen vor dem 12. Mai 2014 verlassen und ihre Registrierung noch nicht erfolgreich übertragen haben, auf, einen Antrag auf Übertragung einzureichen und den Titel dieses Rundschreibens als Antragsbetreff zu verwenden.
Alle berechtigten Antragsteller müssen ihren Antrag spätestens am Freitag, dem 29. April 2019, bei der Kommission einreichen, damit er berücksichtigt werden kann.
Gezeichnet:
Die Leitung