Registrierungsanforderungen für Warenbörsen Published: Oktober 25, 2023
ANTRAGSLEITLINIEN
- Alle unten aufgeführten Unterlagen sind zwingend erforderlich und müssen vorgelegt werden.
- Jedes SEC-Formular muss ordnungsgemäß und mit sämtlichen erforderlichen Angaben ausgefüllt werden. Kein Feld darf leer bleiben, da die Formulare sonst ungültig sind.
- Ein Antrag gilt erst als eingereicht, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
- Benannte Personen, deren Registrierung abgelaufen ist, müssen das Registrierungsverfahren von Neuem beginnen. (Siehe SEC-Regeln 19 und 35 in der jeweils geänderten Fassung.)
- Vorgesehene benannte Personen müssen mit drei (3) aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für erstmals bei der Kommission zu registrierende benannte Personen und für jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
- Alle vorgesehenen benannten Personen (außer wechselnden Personen) müssen vor der Registrierung an einer Schulung und Prüfung teilnehmen. Erfolgreiche Personen werden (sofern die erforderliche Zusammensetzung der benannten Personen gewahrt bleibt) dem Registrierungsgesprächsausschuss zur Prüfung vorgestellt.
- SÄMTLICHE Originale der Unterlagen/Zeugnisse sind einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
- Jährliche Verlängerung der Registrierung: Nach Zulassung als Kapitalmarktanbieter (CMO) muss das Unternehmen seine Registrierung jährlich spätestens am 31. Januar verlängern.
- Die Kommission kann weitere Unterlagen anfordern, die sie für die Registrierung für erforderlich hält.
- Jedes antragstellende Unternehmen/jede Firma wird während der Bearbeitung des Registrierungsantrags vor Ort geprüft.
- Ausreichende Kenntnisse der Vorschriften der Kommission, des Investments & Securities Act No 29 of 2007 und des Kapitalmarkts sind eine wesentliche Voraussetzung für die Registrierung.
ANFORDERUNGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG
Zahlung
- Zahlungsnachweis für die Einreichungs-/Antragsgebühr – N100,000.00 (einhunderttausend Naira);
- Zahlungsnachweis für die Bearbeitungsgebühr – N300,000.00.00 (dreihunderttausend Naira);
- Zahlungsnachweis für die Registrierungsgebühr – N10,000,000.00 (zehn Millionen Naira);
- Zahlungsnachweis für die Gebühr je Verwaltungsratsmitglied – N100,000.00 (einhunderttausend Naira)
- Zahlungsnachweis für gegebenenfalls anfallende Gebühren für benannte Personen wie folgt:
- Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für jede vorgesehene benannte Person
- N50,000.00 (fünfzigtausend Naira) für eine wechselnde benannte Person
- Genau N100,000.00 (einhunderttausend Naira) für eine Registrierungsänderung
- N150,000.00 (einhunderttausend und fünfzigtausend Naira) für Wechsel und Statusänderung
Formulare
- Ordnungsgemäß ausgefertigte Formulare SEC 3 und 5 – für das Unternehmen
- Ordnungsgemäß ausgefertigte Formulare SEC 2 und 2D – für benannte Personen/sämtliche Verwaltungsratsmitglieder des Unternehmens (jedes Unternehmen/jede Person, das/die die Registrierung als Kapitalmarktanbieter für diese Funktion beantragt, muss mindestens vier benannte Personen haben. Eine davon soll ein Compliance-Beauftragter sein, der die Einhaltung des ISA 2007 sowie der von der Kommission oder Bundesregierung erlassenen Regeln, Vorschriften, Bekanntmachungen, Leitlinien und Anweisungen überwacht.)
- Ordnungsgemäß ausgefertigtes Formular SEC 2B – (für den Wechsel von Verwaltungsratsmitgliedern oder benannten Personen, dem Kopien des Kündigungsschreibens und der Annahme der Kündigung durch den vorherigen Arbeitgeber beizufügen sind); sämtliche Formulare sind ordnungsgemäß auszufüllen und in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehene benannte Personen
- Mindestens vier (4) benannte Personen einschließlich des geschäftsführenden Direktors und des Compliance-Beauftragten. (Unternehmen, die für mehrere Funktionen registriert sind oder eine solche Registrierung beantragen, müssen die für jede Funktion vorgeschriebene Gesamtzahl von Personen benennen.)
- Das Formular SEC 2 soll die BVN mit Girokontonummern, privaten/dienstlichen E-Mail-Adressen enthalten. Zudem sind die vollständigen Postanschriften einschließlich Telefonnummern/E-Mail-Adressen der unmittelbaren früheren Arbeitgeber, Banken und benannten Referenzpersonen anzugeben;
- Kopien der Einstellungsschreiben und Aufgabenbeschreibungen vorlegen, ordnungsgemäß von beiden Parteien unterzeichnet;
- Kündigungsschreiben und Annahme der Kündigung für eine wechselnde benannte Person vorlegen;
- Ausführliche Lebensläufe sämtlicher Verwaltungsratsmitglieder und vorgesehenen benannten Personen mit chronologisch geordneten Tätigkeiten ab der Sekundarschule und klaren Angaben zu Daten und Dauer. Gründe für das Ausscheiden aus sämtlichen früheren Beschäftigungen sind anzugeben und alle Daten/Lücken im Beschäftigungs- und Bildungsverlauf zu erläutern;
- Kopien der Qualifikationsnachweise einschließlich Sekundarschulzeugnissen und NYSC-Entlassungs-/Befreiungsbescheinigungen; die Originale sind der SEC zur Einsicht vorzulegen;
- Bescheinigung über eine Namensänderung einschließlich gerichtlicher eidesstattlicher Erklärung und Zeitungsveröffentlichung;
- Nachweis, dass die benannten Personen über mindestens vier Jahre einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss gemäß Regel 20 der Kommissionsvorschriften verfügen
- Jede vorgesehene benannte Person muss mit drei aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für vorgesehene benannte Personen und jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein, dauerhafte Wählerkarte, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Nachweise über Versorgungszahlungen)
Alle benannten Personen müssen die nach Regel 20 der Kommissionsvorschriften vorgeschriebene einschlägige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweisen.
- Kopie der Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (für Nichtnigerianer); das Original ist der SEC zur Einsicht vorzulegen;
Eingezahltes Mindestkapital und Vertrauensschadenversicherung
- Nachweis des erforderlichen eingezahlten Mindestkapitals – N500,000,000.00 (fünfhundert Millionen Naira), etwa Bankguthaben, Anlagevermögen oder Anlagen in börsennotierten Wertpapieren;
- Aktuelle Vertrauensschadenversicherung über mindestens 25% des eingezahlten Mindestkapitals gemäß den Kommissionsvorschriften mit Laufzeitende am 31. Dezember;
Antragstellendes Unternehmen
- Unternehmensprofil unter anderem mit kurzer Unternehmensgeschichte, Organisations- und Beteiligungsstruktur, leitenden Mitarbeitern sowie Angaben zu früheren und aktuellen Tätigkeiten;
- Namen und Anschriften der Tochter-/verbundenen Unternehmen, Art ihrer Geschäftstätigkeit und Beteiligungsquote;
- Zahlungsnachweis für die den Aktionären zugeteilten Aktien;
- Sämtliche Informationen zu Markteinrichtungen vorlegen, einschließlich: Handelseinrichtungen, Kurstafel, Informationstafel/Kursband, Computerisierung und Telefonsysteme nach Fertigstellung des Plans);
- Kopie des Formulars für die allgemeine Verpflichtungserklärung der Mitglieder übermitteln;
- Zwei Kopien der bestehenden oder vorgesehenen Satzung bzw. Regeln, des Verhaltenskodex, des Handelskodex usw. vorlegen, die als „Börsenregeln“ bezeichnet werden;
- Kopie des Anweisungs- und Prüfungshandbuchs für Mitgliedsaktivitäten vorlegen;
- Ausführliche Informationen zu den Gründern und leitenden Mitarbeitern der Börse einschließlich früherer und aktueller Tätigkeiten vorlegen;
- Personalrichtlinien und -verfahren übermitteln;
- Zwei Kopien der Zulassungsanforderungen der Börse vorlegen;
- Ausführliche Informationen über das einzuführende Handelssystem vorlegen;
- Betriebshandbuch;
- Geschäftsplan und Organigramm des Unternehmens;
- Angaben zu sämtlichen Banken, bei denen das Unternehmen seit seiner Gründung Konten unterhält, einschließlich der Kontoauszüge und Bankkontoauszüge des Unternehmens für die letzten drei (3) Monate vor Einreichung bei der Kommission.
- Website-Adresse, E-Mail-Adressen und Telefonnummern des Unternehmens sowie Social-Media-Kennungen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter) angeben;
- Offenlegung sämtlicher vom Unternehmen geführten Konten einschließlich Kontoauszügen.
Gesellschaftsunterlagen
Je eine von der CAC ordnungsgemäß beglaubigte Kopie folgender Unterlagen:
- Gründungsurkunde
- Gesellschaftsvertrag und Satzung, die die Befugnis zur Ausübung der angegebenen Funktion enthalten müssen;
Eidesstattliche Verpflichtungserklärung, der Kommission Kopien sämtlicher Änderungen des von der Corporate Affairs Commission (CAC) beglaubigten Gesellschaftsvertrags und der Satzung, des Verhaltenskodex, der Leitlinien usw. unverzüglich innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Änderung vorzulegen;
- CAC-Formulare mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern;
- Aktuelle Kopie des geprüften Abschlusses oder der geprüften Vermögensaufstellung und der internen Finanzberichte, die bei Einreichung bei der Kommission höchstens dreißig (30) Tage alt und von den Abschlussprüfern sowie zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterzeichnet sein müssen, zusammen mit einem Bestätigungsschreiben eines externen Abschlussprüfers. (Beachten Sie: Die Vermögenszusammensetzung muss 60% liquide Mittel und 40% Anlagevermögen und sonstige Vermögenswerte betragen.)
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung der Börse übermitteln, Änderungen ihrer Regeln stets der Kommission zur Genehmigung vorzulegen; eidesstattliche Verpflichtungserklärung der Börse, Änderungen ihrer Regeln stets der Kommission zur Genehmigung vorzulegen;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung der Verwaltungsratsmitglieder des Unternehmens, die auch Verwaltungsratsmitglieder von oder an Unternehmen beteiligt sind, deren Wertpapiere an der Börse gehandelt werden oder gehandelt werden könnten, notariell zu beglaubigen;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Kommission, dass sämtliche Angaben des Unternehmens einschließlich aller Bankinformationen wahr und richtig sind, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Investment & Securities Act (ISA) 2007 und der Kommissionsvorschriften sowie zur Durchsetzung ihrer Einhaltung durch die Mitglieder, notariell zu beglaubigen;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung zur ordnungsgemäßen Führung von Unterlagen und Einreichung der von der Kommission jeweils vorgeschriebenen Meldungen, unterzeichnet von einem Verwaltungsratsmitglied oder dem Gesellschaftssekretär und notariell beglaubigt;
- Eidesstattliche Verpflichtungserklärung eines Verwaltungsratsmitglieds oder des Gesellschaftssekretärs zur Einhaltung der SEC-Vorschriften und des Investments and Securities Act No.29 of 2007, notariell zu beglaubigen;
- Act No.29 of 2007 durch ein Verwaltungsratsmitglied oder den Gesellschaftssekretär, notariell zu beglaubigen;
Hinweis
- Benannte Personen, deren Registrierung abgelaufen ist, müssen das Registrierungsverfahren von Neuem beginnen.
- Vorgesehene benannte Personen müssen mit drei (3) aktuellen Passfotos eines der SEC-Büros aufsuchen, um das Verfahren zur polizeilichen Überprüfung einzuleiten. Dies gilt für erstmals bei der Kommission zu registrierende benannte Personen und für jene, deren Registrierung abgelaufen ist;
- Alle vorgesehenen benannten Personen (außer wechselnden Personen) müssen vor der Registrierung an einer Schulung und Prüfung teilnehmen. Erfolgreiche Personen werden (sofern die erforderliche Zusammensetzung der benannten Personen gewahrt bleibt) dem Registrierungsgesprächsausschuss zur Prüfung vorgestellt.
- SÄMTLICHE Originale der Unterlagen/Zeugnisse sind einem befugten SEC-Mitarbeiter zur Einsicht vorzulegen.
- Jährliche Verlängerung der Registrierung: Nach Zulassung als Kapitalmarktanbieter (CMO) muss das Unternehmen seine Registrierung jährlich spätestens am 31. Januar verlängern.
- Die Kommission kann weitere Unterlagen anfordern, die sie für die Registrierung für erforderlich hält.
- Jedes antragstellende Unternehmen/jede Firma wird während der Bearbeitung des Registrierungsantrags vor Ort geprüft.
- Ausreichende Kenntnisse der Vorschriften der Kommission, des Investments & Securities Act No 29 of 2007 und des Kapitalmarkts sind eine wesentliche Voraussetzung für die Registrierung.