Checkliste für den Rückzug von Kapitalmarktanbietern und Funktionen Published: Mai 23, 2025

Eine umfassende Checkliste führt Kapitalmarktanbieter klar und sicher durch den Rückzug ihrer Registrierung oder Funktionen: Antragsschritte, Kunden- und Aufsichtspflichten, Nachfolgeregelungen und Anforderungen nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Diese Seite erläutert sämtliche Anforderungen und Verfahrensschritte für Kapitalmarktanbieter (CMOs), die ihre Registrierung oder bestimmte Funktionen zurückziehen möchten. So werden Kundenverbindlichkeiten, Aufsichtsgebühren und Übertragungsregelungen ordnungsgemäß bearbeitet.

Gründe für den Rückzug eines Kapitalmarktanbieters

Ein Kapitalmarktanbieter kann seine Registrierung oder einzelne Funktionen aus verschiedenen Gründen zurückziehen wollen. Häufige Fälle sind eine strategische Entscheidung zum Rückzug aus bestimmten Geschäftsfeldern, etwa wenn ein Makler/Händler keine Emissionsgarantien mehr übernehmen möchte, eine Fusion oder Übernahme mit Funktionsübertragung auf einen anderen Anbieter, längere Inaktivität in einem Marktsegment oder die Unfähigkeit, laufende Kapital- oder Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Auch eine freiwillige Abwicklung kann zum Rückzug führen, wenn der Verwaltungsrat entscheidet, dass die Kosten der Registrierung, etwa Aufsichtsgebühren, Prüfungen und Personal für benannte Personen, den Nutzen der Tätigkeit nicht mehr rechtfertigen. In allen Fällen gewährleistet der Rückzug, dass offene Kundenverbindlichkeiten beglichen, Aufsichtspflichten erfüllt und Nachfolgeregelungen getroffen werden, bevor die SEC den Anbieter oder die Funktion förmlich aus ihrem Register streicht.

Die Checkliste

  1. Antrag auf Rückzug
    1. Ausgefülltes Formular SEC 8
    2. Ordnungsgemäß unterzeichneter Verwaltungsratsbeschluss mit Benennung der Zeichnungsberechtigten
    3. Vollständige Kundenliste mit offenen Verbindlichkeiten
    4. Nachweis der zufriedenstellenden Erfüllung sämtlicher Kundenverpflichtungen
    5. Nachweis der Begleichung sämtlicher offener Verpflichtungen gegenüber der SEC, etwa Gebühren und Geldbußen
    6. Angaben zum Anbieter, der die Tätigkeiten des sich zurückziehenden Kapitalmarktanbieters übernimmt
    7. Gegebenenfalls eidesstattliche Freistellungserklärung des Nachfolgeanbieters und Kopie der Vereinbarung zwischen beiden Parteien
  2. Anforderungen nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Nach Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Rückzug durch die SEC muss der Anbieter:
    1. Das Original der Registrierungsurkunde einreichen
    2. Den Rückzug in zwei landesweiten Tageszeitungen öffentlich bekannt machen

Alle Antragsformulare und Belege müssen vollständig ausgefüllt und vom Gesellschaftssekretär vor einem zur Eidabnahme befugten Amtsträger oder Notar beschworen werden, um ein reibungsloses und regelkonformes Rückzugsverfahren zu gewährleisten.

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