Rundschreiben zur Benennung von zehn Personen und drei Organisationen durch den National Sanctions Committee und ihrer Aufnahme in die nigerianische Sanktionsliste Published: November 10, 2022

NSC/SEC/MON/AML/CFT/112022/02                                                  

Alle Kapitalmarktanbieter (CMOs) und Interessenträger werden hiermit darüber informiert, dass der Nigeria Sanctions Committee gemäß Abschnitt 49 des Terrorism (Prevention and Prohibition) Act, 2022 die Aufnahme der folgenden Einträge in die nigerianische Sanktionsliste von Personen und Organisationen genehmigt hat, gegen die Vermögenssperren, Reiseverbote und Waffenembargos gelten:

  1. Abdurrahaman Musa Ado NLJASi.1
  2. Bashir Ali Yusuf 2
  3. Ibrahim Ali Alhassan NLJASi.3
  4. Muhammad Ibrahim Isah NLJASi.4
  5. Salihu Yusuf Adamu NLJASi.5
  6. Surajo Abubakar Mohammad 6
  7. Fannami Alhaji Bukar NLJASi.7
  8. Muhammed Musa NLJASi.8
  9. Sahabi Ismail NLJASi.9
  10. Mohammed Saleh Buba NLJASi.10
  11. Alin Yar Yaya General Enterprises NLJASi.11
  12. Are Nigeria Limited NLJASe.12
  13. Suhailah Bashir General Enterprises 13

Gemäß Abschnitt 54 des Terrorism (Prevention and Prohibition) Act, 2022 sind alle CMOs verpflichtet:

  1. unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung sämtliche in ihrem Besitz befindlichen Gelder, Vermögenswerte und sonstigen wirtschaftlichen Ressourcen der benannten Personen und Organisationen zu identifizieren und einzufrieren und dies dem Sekretariat des Nigeria Sanctions Committee zu melden;
  2. dem Sekretariat des Nigeria Sanctions Committee alle aufgrund der Benennung eingefrorenen Vermögenswerte oder ergriffenen Maßnahmen einschließlich versuchter Transaktionen zu melden;
  3. unverzüglich eine Verdachtsmeldung zu Transaktionen bei der NFIU einzureichen, damit die finanziellen Aktivitäten der betreffenden Person oder Organisation weiter analysiert werden können; und
  4. alle Fälle von Namensübereinstimmungen bei Finanztransaktionen vor oder nach Erhalt der nigerianischen Sanktionsliste durch eine Verdachtsmeldung an die NFIU zu melden.
  5. anschließend Geschäfte mit den benannten Personen und Organisationen zu untersagen, weiterhin Transaktionen mit Bezug zu diesen Personen oder Organisationen zu prüfen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wenn Gelder, sonstige Vermögenswerte oder verdächtige Transaktionen festgestellt werden
  6. zu beachten, dass diese Einfrierpflicht Folgendes umfasst:

(i) sämtliche Gelder oder sonstigen Vermögenswerte im Eigentum oder unter der Kontrolle der benannten Person oder Organisation und nicht nur solche, die einer bestimmten terroristischen Handlung, Planung oder Bedrohung bzw. Terrorismusfinanzierung zugeordnet werden können;

(ii) Gelder oder sonstige Vermögenswerte, die sich unmittelbar oder mittelbar vollständig oder gemeinschaftlich im Eigentum oder unter der Kontrolle benannter Personen oder Organisationen befinden;

(iii) Gelder oder sonstige Vermögenswerte, die aus Geldern oder sonstigen Vermögenswerten hervorgehen oder erzeugt werden, die unmittelbar oder mittelbar im Eigentum oder unter der Kontrolle benannter Personen oder Organisationen stehen; und

(iv) Gelder oder sonstige Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die im Namen oder auf Weisung benannter Personen oder Organisationen handeln.

  1. zu beachten, dass dieser Mechanismus zum Einfrieren von Vermögenswerten ein präventives Instrument zur Unterbindung terroristischer Unterstützung und Aktivitäten ist. Finanzinstitute sowie bestimmte Nichtfinanzunternehmen und Berufsgruppen sind verpflichtet, die Einfrierpflichten einzuhalten. Bei Nichteinhaltung drohen sowohl straf- als auch zivilrechtliche Folgen sowie Reputationsrisiken für Finanzinstitute und DNFBPs, denen ein Verstoß gegen den Einfriermechanismus vorgeworfen wird.
  2. Alle aufgrund dieser Veröffentlichung ergriffenen Maßnahmen sollten dem Sekretariat des Nigeria Sanctions Committee unverzüglich über nigsac@nfiu.gov.ng mitgeteilt werden

Die aktualisierte Liste ist nachstehend aufgeführt und auch unter https://nigsac.gov.ng/Sanctions verfügbar

NIGERIANISCHE WERTPAPIER- UND BÖRSENAUFSICHTSBEHÖRDE (SEC)

10. November 2022

Zusammenfassende Darstellungen

  1. – ABDURRAHAMAN MUSA ADO

Geburtsdatum: 23/04/1984

Anschrift: 410 Fillin Gali Yakasai Gyanawa Kano State

Telefon: 08051438590

Grund für die Benennung: Am 17. April 2019 verurteilte der Abu Dhabi Federal Court of Appeal Abdulrahman Musa wegen Zusammenarbeit mit der nigerianischen Terrorgruppe Boko Haram durch das Sammeln von Geld in Dubai und dessen Weiterleitung an die Gruppe in Nigeria zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

2. – BASHIR ALI YUSUF

Geburtsdatum: 08/07/1984

Anschrift: Kofar Ruwa, Dala, Kano State; 225, Kurnan Asabe, Ungogo, Kano State; 2298 Kurna Tudun Fulani, Ungogo Kano State.

Telefon: 08063469244, 08156429088

Reisepass-Nr.: A06077522

Grund für die Benennung: Am 17. April 2019 verurteilte der Abu Dhabi Federal Court of Appeal Bashir Ali Yusuf wegen Zusammenarbeit mit der nigerianischen Terrorgruppe Boko Haram durch das Sammeln von Geld in Dubai und dessen Weiterleitung an die Gruppe in Nigeria zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

3. – IBRAHIM ALI ALHASSAN

Geburtsdatum: 31/01/1981

Anschrift: 455/456 Kofar Ruwa, Dala, Kano State.

Telefon: 00971529787961, 08020878818, 08099477403

Grund für die Benennung: Am 17. April 2019 verurteilte der Abu Dhabi Federal Court of Appeal Ibrahim Ali Alhassan wegen Zusammenarbeit mit der nigerianischen Terrorgruppe Boko Haram durch das Sammeln von Geld in Dubai und dessen Weiterleitung an die Gruppe in Nigeria zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

4.  – MUHAMMAD IBRAHIM ISAH

Geburtsdatum: 01/01/1989

Reisepass-Nr.: A06125000

Grund für die Benennung: Am 17. April 2019 verurteilten die Abu Dhabi Federal Courts of Appeal Muhammad Ibrahim Isah zu 10 Jahren Freiheitsstrafe aufgrund des Vorwurfs, als Mitglied von Boko Haram/ISWAP für das Sammeln terroristischer Gelder aus unbekannten Quellen in Dubai zur Unterstützung der Aktivitäten von Boko Haram in Nigeria verantwortlich gewesen zu sein.

5.  – SALIHU YUSUF ADAMU

Alias: Babangida Adamu

Geburtsdatum: 23/08/1990

Anschrift: House TA, Jakara Super Market, Near Hubza House, Kano State.

Telefon: 08161232515

Reisepass-Nr.: A07038778

Grund für die Benennung: Am 17. April 2019 verurteilte der Abu Dhabi Federal Court of Appeal Salihu Yusuf Adamu zu lebenslanger Freiheitsstrafe aufgrund des Vorwurfs, als Mitglied von Boko Haram/ISWAP für das Sammeln terroristischer Gelder aus unbekannten Quellen in Dubai zur Unterstützung der Aktivitäten von Boko Haram in Nigeria verantwortlich gewesen zu sein.

6.  – SURAJO ABUBAKAR MOHAMMAD

Geburtsdatum: 05/01/1978

Anschrift: 469 Gidan Gwagware Wapa, Illo road, Fagge, Kano State; CRC 6 Bafar Gidan/Gado Dorayi Quarters, Kumbotso, Kano State.

Telefon: 08034598856,08059166572

Grund für die Benennung: Am 17. April 2019 verurteilte der Abu Dhabi Federal Court of Appeal Surajo Abubakar Muhammad wegen terrorismusbezogener Straftaten, darunter die Mitgliedschaft in JAS (Boko Haram) und die Verantwortung für die Vermittlung, den Transport und den Umtausch von Geld aus dem Emirat Dubai nach Nigeria zur Unterstützung der Aktivitäten von Boko Haram in Nigeria. Er wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

7. – FANNAMI ALHAJI BUKAR

Anschrift: Rimanti ward, Metroplitan Maiduguri, Borno State

Grund für die Benennung: Mitgliedschaft in der Terrorgruppe Boko Haram, Terrorismusfinanzierung, Erhalt einer Ausbildung und Unterstützung der Terrorgruppe.

8.  – MUHAMMED MUSA

Grund für die Benennung: Mitgliedschaft in der Terrorgruppe Boko Haram, Verschweigen von Informationen, Teilnahme an terroristischen Treffen und Bereitstellung von Einrichtungen zur Unterstützung terroristischer Handlungen.

9. – SAHABI ISMAIL

Grund für die Benennung: Mitgliedschaft in der Terrorgruppe Boko Haram, Verschweigen von Informationen, Teilnahme an terroristischen Treffen und Bereitstellung von Einrichtungen zur Unterstützung terroristischer Handlungen.

10. – MOHAMMED SALEH BUBA

Grund für die Benennung: Mitgliedschaft in der Terrorgruppe Boko Haram, Terrorismusfinanzierung, Erhalt einer Ausbildung und Unterstützung der Terrorgruppe.

11. – ALIN YAR YAYA GENERAL ENTERPRISES

Registrierungsdatum: 15. April 2016

Anschrift: NO.2, Danladi Auyo House, Wapa, Fagge L.G.A, Kano

Telefon: 08063469244

Grund für die Benennung: Am 17. April 2019 verurteilte der Abu Dhabi Federal Court of Appeal den Initiator der Organisation, Bashir Ali Yusuf, wegen Zusammenarbeit mit der nigerianischen Terrorgruppe Boko Haram durch das Sammeln von Geld in Dubai und dessen Weiterleitung an die Gruppe in Nigeria zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

12. – K. ARE NIGERIA LIMITED

Registrierungsdatum: 19. September 2019

Anschrift: NO.469, Gidan Gwagware Wapa. Illo road, Fagge, Kano

Telefon: 08034598856

Grund für die Benennung: Am 17. April 2019 verurteilte der Abu Dhabi Federal Court of Appeal den Initiator der Organisation, Surajo Abubakar Muhammad, zu lebenslanger Freiheitsstrafe, weil er der Terrorgruppe Boko Haram beigetreten war, ihr Treue geschworen und sich aufrichtig verpflichtet hatte, Geld in Dubai zu sammeln und an die Gruppe in Nigeria weiterzuleiten, ohne sie zu verraten, und ihre verdeckten Aktivitäten im Wissen um ihr Wesen und ihre Ziele stillschweigend akzeptiert hatte.

13. – SUHAILAH BASHIR GENERAL ENTERPRISES

Registrierungsdatum: 28. November 2016

Anschrift: No.59 Murtala Muhammed Way, Fagge LGA, Kano

Telefon: 08063469244

Grund für die Benennung: Am 17. April 2019 verurteilte der Abu Dhabi Federal Court of Appeal den Initiator der Organisation, Bashir Ali Yusuf, wegen Zusammenarbeit mit der nigerianischen Terrorgruppe Boko Haram durch das Sammeln von Geld in Dubai und dessen Weiterleitung an die Gruppe in Nigeria zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.

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