Betreff: Prüfung anhand der Querverweis-Checkliste Published: Juni 10, 2019
Die Öffentlichkeit wird hiermit darüber informiert, dass die Kommission am 1. Juni 2019 mit der Prüfung von Anträgen für Anleihen/festverzinsliche Wertpapiere anhand der Querverweis-Checkliste begonnen hat.
Daher muss mit den betreffenden Anträgen eine ordnungsgemäß ausgefüllte Querverweis-Checkliste eingereicht werden.
Die Prüfung anhand der Querverweis-Checkliste ist für sechs (6) Monate vorgesehen und dient als Vorstufe zur Einführung des Verfahrens der Genehmigungsfiktion.
Emittenten, Emissionshäuser/Finanzberater und alle betroffenen Parteien werden gebeten, dies zu beachten.
Gezeichnet
Die Leitung