Einreichung ungeprüfter Abschlüsse für das vierte (4.) Quartal und geprüfter Jahresabschlüsse durch Publikumsgesellschaften Published: Januar 20, 2022

Im Anschluss an das im März 2019 eingeführte Pilotverfahren zur Einreichung von Abschlüssen für das vierte (4.) Quartal und geprüften Jahresabschlüssen durch Publikumsgesellschaften informiert die nigerianische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) alle Publikumsgesellschaften über die verfügbaren Optionen zur Einreichung von Abschlüssen für das 4. Quartal und geprüften Jahresabschlüssen:

i. Einreichung des ungeprüften Abschlusses für das vierte (4.) Quartal innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Quartalsende und des geprüften Jahresabschlusses innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Geschäftsjahresende:

ODER

ii. Keine Einreichung der ungeprüften Meldungen für das vierte (4.) Quartal, dafür Einreichung des geprüften Jahresabschlusses innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Geschäftsjahresende.

Publikumsgesellschaften wird daher empfohlen, sich für ein Einreichungsverfahren zu entscheiden und die gewählte Option strikt einzuhalten.

Publikumsgesellschaften sollten beachten, dass die Nichteinhaltung des gewählten Einreichungsverfahrens als Verstoß gegen Abschnitt 60 des Investments and Securities Act, 2007 gilt.

Gezeichnet:
Die Leitung
19. Januar 2022

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