Checkliste für die Wertpapierregistrierung Published: November 17, 2023
Das Wertpapierregistrierungsverfahren klar verstehen Diese umfassende Checkliste bietet einen ausführlichen Leitfaden zur Registrierung von Wertpapieren bei der nigerianischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC). Für jede Dienstleistung finden Sie klare Erläuterungen zu Gebühren, Fristen, Genehmigungsverfahren, Anforderungen und einschlägigen ISA-Vorschriften. Ob erfahrener Emittent oder Erstantragsteller: Dieses Hilfsmittel erleichtert Ihnen das Registrierungsverfahren.
SCHRITTE/VERFAHREN FÜR DIE REGISTRIERUNG
- Anträge werden elektronisch über offerapplications@sec.gov.ng entgegengenommen.
- Die übermittelten Unterlagen werden geprüft; festgestellte Mängel werden den Antragstellern mitgeteilt.
- Bei Mitteilung von Mängeln beginnt die Bearbeitungsfrist erneut.
- Liegen keine Mängel vor, wird die Genehmigung erteilt und mitgeteilt.
Hinweis:
- Die Kommission kann bei Bedarf weitere Unterlagen oder Informationen anfordern.
- Hat ein Emittent erforderliche Unterlagen bereits bei der SEC eingereicht (z. B. Gesellschaftsvertrag und Satzung (Memart), Gründungsurkunde oder Bescheinigung über eine Aktienkapitalerhöhung), muss er diese bei späteren Transaktionen nicht erneut einreichen, sofern er erklärt, dass sich seit der vorherigen Einreichung nichts an den bereits bei der Kommission vorliegenden Unterlagen geändert hat.
| Lfd. Nr. | DIENSTLEISTUNGEN | GEBÜHREN |
FRISTEN (Alle Fristen beginnen mit der vollständigen Einreichung) |
GENEHMIGUNGSFORM | ANFORDERUNGEN | VERWEIS AUF ISA/SEC-REGELN UND VORSCHRIFTEN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1) |
Registrierung bestehender Wertpapiere (bei Gründung als/Umwandlung in eine Publikumsgesellschaft) |
Einreichungsgebühr: 100,000 Registrierungsgebühr: Erste 500 Millionen des Werts der zu registrierenden Aktien: 0.3% Nächste 500 Millionen: 0.225% Jeder darüber hinausgehende Betrag: 0.15% |
2 Wochen | Schreiben |
1. Vom Gesellschaftssekretär und einem Verwaltungsratsmitglied unterzeichneter Auszug aus dem Beschluss der ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung (AGM oder EGM), der die Umwandlung der privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Publikumsgesellschaft mit beschränkter Haftung genehmigt. Bei unmittelbarer Gründung als Publikumsgesellschaft ist der Beschluss nicht erforderlich. 2. Kürzlich von der CAC beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung einschließlich Änderungen; 3. Aktueller CAC-Statusbericht mit Angaben zum Aktienkapital, zu Verwaltungsratsmitgliedern und Gesellschaftssekretär sowie bedeutenden Aktionären und ihren Beteiligungen. 4. Geprüfte Abschlüsse für die letzten fünf (5) Jahre oder die bisherige Betriebsdauer, falls diese weniger als fünf (5) Jahre beträgt 5. Von der CAC beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde 6. Kopie des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars SEC 6 7. Kopie der Bescheinigung über eine Aktienkapitalerhöhung, sofern zutreffend 8. Unternehmensprofil mit folgenden Angaben: i. Zusammenfassung der Abschlüsse; ii. Gründungsdatum; iii. Genehmigtes Aktienkapital; iv. Eingezahltes Kapital, mindestens 25 Prozent des genehmigten Aktienkapitals; v. Profile der Gründer, Verwaltungsratsmitglieder und Führungskräfte; vi. Zusammenfassung der Ziele und Geschäftstätigkeit des Unternehmens; 9. Nachweis der Zahlung der Registrierungs- und Einreichungsgebühren |
Abschnitt 54 des Investments and Securities Act ISA 2025 Teil F der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung)Abschnitt 54 des Investments and Securities Act ISA 2025 Teil F der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 2) | Registrierung des Wertpapiervertriebs: öffentliches Erstangebot (IPO), Zeichnungsangebot, Verkaufsangebot, Bezugsrechtsemissionen und Privatplatzierungen |
Einreichungsgebühr: 100,000 Registrierungsgebühr: Erste 500 Millionen des Werts der zu registrierenden Aktien: 0.275% Nächste 500 Millionen: 0.225% Jeder darüber hinausgehende Betrag: 0.15% |
6 Wochen | Schreiben |
1. Auszug aus dem Beschluss der ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung (AGM oder EGM) zur Genehmigung des Angebots 2. Verwaltungsratsbeschluss zur Genehmigung des Angebots, sofern zutreffend 3. Kürzlich von der CAC beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung des Emittenten einschließlich Änderungen 4. Vom Gesellschaftssekretär beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde des Emittenten 5. Kopie der geprüften Abschlüsse für die letzten 5 Jahre oder die bisherige Betriebsdauer, falls diese weniger als 5 Jahre beträgt. Der jüngste geprüfte Abschluss darf höchstens 9 Monate alt sein. 6. Vom Gesellschaftssekretär beglaubigte Kopie der Bescheinigung über eine Aktienkapitalerhöhung, sofern zutreffend 7. Je eine Kopie der Entwürfe von Prospekt, Bezugsrechtsrundschreiben oder Platzierungsmemorandum und Kurzprospekt 8. Kopie des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars SEC 6 9. Beglaubigte Kopie (CTC) der CAC-Formulare mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern, versehen mit dem Originalstempel der CAC 10. Entwurf der Emissionsgarantie- und Untergarantievereinbarung, sofern zutreffend 11. Entwurf der Vertriebsvereinbarung 12. Zustimmungsschreiben sämtlicher Angebotsparteien 13. Mandatsschreiben 14. Nachweis der Registrierungs- und Einreichungsgebühren 15. Muster der zu veröffentlichenden Plakate 16. Muster der elektronischen Zuteilungsmitteilung 17. Werbematerialien, gegebenenfalls Zeitungsveröffentlichungen 18. Bericht der berichtenden Wirtschaftsprüfer, sofern zutreffend 19. Bestätigungsschreiben der Emissionsanwälte (Rechtsgutachten) 20. Bestätigungsschreiben der Kerninvestoren, sofern zutreffend 21. Liste der Ansprüche und Gerichtsverfahren des Emittenten 22. Eidesstattliche Erklärung des Emittenten zur vollständigen Offenlegung 23. Weitere einschlägige Unterlagen/Informationen |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil F der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 3) | Registrierung einer Bonusaktienausgabe |
Einreichungsgebühr: 100,000 Registrierungsgebühr: Pauschalsatz von 0.3% des Aktiennennwerts |
7 Arbeitstage | Schreiben |
1. Von einem namentlich benannten Verwaltungsratsmitglied und dem Gesellschaftssekretär unterzeichneter Auszug aus dem Beschluss der ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung (AGM oder EGM) zur Genehmigung der Bonusaktien 2. Verwaltungsratsbeschluss zur Genehmigung der Bonusaktienausgabe, sofern zutreffend 3. Kürzlich von der CAC beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung des Emittenten einschließlich Änderungen 4. Vom Gesellschaftssekretär beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde des Emittenten; 5. Kopie des jüngsten geprüften Abschlusses des Unternehmens 6. Vom Gesellschaftssekretär beglaubigte Kopie der Bescheinigung über eine Aktienkapitalerhöhung, sofern zutreffend 7. Beglaubigte Kopie (CTC) der CAC-Formulare mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern, versehen mit dem Originalstempel der CAC 8. Ordnungsgemäß ausgefülltes Formular SEC 1 9. Nachweis der Registrierungs- und Einreichungsgebühren |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil F der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 4) | Registrierung einer Aktiendividende |
Einreichungsgebühr: 100,000 Registrierungsgebühr: Pauschalsatz von 0.3% des Aktiennennwerts |
7 Arbeitstage | Schreiben |
1. Je eine Kopie der Verwaltungsrats- und Aktionärsbeschlüsse zur Genehmigung der Ausgabe oder vom Gesellschaftssekretär beglaubigte Beschlussauszüge: 2. Kopie des geprüften Abschlusses des Unternehmens mit Ausweis der Vorkehrungen für die Bonusaktien; 3. Von der CAC beglaubigte Kopie der Bescheinigung über eine Aktienkapitalerhöhung 4. Nachweis der Zahlung der Registrierungs- und Einreichungsgebühren an die Kommission; 5. Vom Gesellschaftssekretär des Emittenten beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde, sofern diese nicht bereits bei der Kommission eingereicht wurde; 6. Von der CAC beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung, 7. Je eine Kopie der Bar- und Aktiendividendenaufstellung; 8. Kopie der Referenzpreisberechnung; 9. Kopie des Wahlplans für die Aktiendividende; 10. Kopie des Wahlformulars für die Aktiendividende; und 11. Weitere von der Kommission gegebenenfalls angeforderte Unterlagen. |
Teil IX des Investments and Securities Act (ISA) 2025 Teil F der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 5) | Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital |
Einreichungsgebühr: 100,000 Registrierungsgebühr: Erste 500 Millionen des Werts der zu registrierenden Aktien: 0.3% Nächste 500 Millionen: 0.225% Jeder darüber hinausgehende Betrag: 0.15% |
2 Wochen | Schreiben |
1. Kopie der geprüften Abschlüsse für die letzten 5 Jahre oder die bisherige Betriebsdauer, falls diese weniger als 5 Jahre beträgt. Der jüngste geprüfte Abschluss darf höchstens 9 Monate alt sein. 2. Informationsmemorandum mit folgenden Angaben: a. Einführung b. Begriffsbestimmungen c. Zusammenfassung des Wandeldarlehens oder der Wandelschuldverschreibung d. Kurzbeschreibung der Wandelschuldverschreibung e. Umwandelbarer Betrag f. Darlehensnehmer g. Darlehensgeber h. Aktienkapital i. Zweck und Verwendung der Schuldverschreibungserlöse; j. Umwandlungsgrundlage k. Status der Wertpapiere l. Börsennotierung m. Auswirkungen der Umwandlung • i. Beteiligungsstruktur vor der Umwandlung • ii. Beteiligungsstruktur nach der Umwandlung 3. Vom Gesellschaftssekretär ordnungsgemäß beglaubigter Wandeldarlehensvertrag 4. Nachweis des Darlehenseingangs 5. Je eine Kopie der Verwaltungsrats- und Aktionärsbeschlüsse zur Genehmigung der Umwandlung und Ausgabe der Schuldverschreibung 6. Nachweis der Zahlung der Registrierungs- und Einreichungsgebühren 7. Von der CAC oder dem Gesellschaftssekretär beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde 8. Kürzlich von der CAC beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung einschließlich Änderungen 9. Jüngster geprüfter Abschluss, höchstens neun (9) Monate nach dem letzten Geschäftsjahr 10. Vom Gesellschaftssekretär beglaubigte Kopie der Bescheinigung über eine Aktienkapitalerhöhung, sofern zutreffend 11. Optionsmitteilung, sofern zutreffend |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil F der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 6) | Globale Hinterlegungsscheine/nigerianische Hinterlegungsscheine |
Einreichungsgebühr: 100,000 Registrierungsgebühr: Erste 500 Millionen des Werts der zu registrierenden Aktien: 0.275% Nächste 500 Millionen: 0.225% Jeder darüber hinausgehende Betrag: 0.15% |
6 Wochen | Schreiben |
Für alle Stufen globaler Hinterlegungsscheine muss der Emittent der Kommission Folgendes vorlegen: 1. Art des Programms 2. Zahl der betroffenen Wertpapiere und gegebenenfalls ihr Anteil an den ausstehenden Wertpapieren des Emittenten; 3. Beteiligte Parteien im Ausland/Inland; 4. Einzusetzendes internationales Clearingsystem; 5. Kopien der von der ausländischen Aufsichtsbehörde erhaltenen und bei ihr eingereichten Unterlagen; 6. Kopie des jüngsten Jahresberichts, sofern zutreffend; 7. Verwaltungsratsbeschluss des emittierenden Unternehmens; 8. Nachweis der Zahlung der Einreichungs- und Registrierungsgebühren Bei G.D.R. der Stufe I kann die Einhaltung dieser Anforderungen und der bestehenden Leitlinien für Auslandsanlagen den Emittenten zum Erhalt einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kommission berechtigen. GDR der Stufe I – nicht vom Emittenten unterstützte Hinterlegungsscheinprogramme 1. Nachweis einer gültigen Registrierung der Verwahrstelle als Kapitalmarktanbieter/-intermediär oder ausländischer Kapitalmarktanbieter/-intermediär, je nach Sachlage 2. Nachweis der mit den Hinterlegungsscheinen verbundenen Rechte und Pflichten, sofern zutreffend; 3. Prospekt oder Börsenzulassungsunterlagen; 4. Nachweis der Registrierungs- und Einreichungsgebühren GDR der Stufe II – vom Emittenten unterstützte Hinterlegungsscheinprogramme 1. Kürzlich von der CAC oder einer gleichwertigen Stelle beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung des Emittenten einschließlich Änderungen; 2. Je eine Kopie der Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung (A.G.M.) oder außerordentlichen Hauptversammlung (E.G.M.) des Emittenten zur Genehmigung des Programms; 3. Verwaltungsratsbeschluss des Emittenten zur Genehmigung des Programms, sofern zutreffend; 4. Nachweis der Ermächtigung der Verwahrstelle zur Durchführung des Programms; 5. Nachweis einer gültigen Registrierung der Verwahrstelle als Kapitalmarktanbieter oder ausländischer Kapitalmarktanbieter/-intermediär, je nach Sachlage 6. Nachweis des Aktienkapitals des Emittenten: genehmigt, ausgegeben und vollständig eingezahlt; 7. Zahl der zugrunde liegenden Wertpapiere; 8. Nachweis der mit den Hinterlegungsscheinen verbundenen Rechte und Pflichten; 9. Prospekt oder Börsenzulassungsunterlage; 10. Kopie der Hinterlegungsvereinbarung mit der Verwahrstelle; 11. Nachweis der Registrierungs- und Einreichungsgebühren GDR der Stufe III – Kapitalbeschaffung 1. Kapitalentwicklung des Emittenten, etwa gesamtes Aktienkapital, eingezahltes Kapital, ausgegebenes und nicht ausgegebenes Kapital, mit Nachweis einer Aktienkapitalerhöhung, sofern zutreffend; 2. Währung der Wertpapiere des Programms, etwa Dollar, Pfund Sterling oder Landeswährung; 3. Nachweis der Genehmigung des Programms durch die Central Bank of Nigeria bzw. die National Insurance Commission, wenn es eine Bank oder Versicherungsgesellschaft betrifft. Gegebenenfalls ist die Genehmigung weiterer Aufsichtsbehörden nachzuweisen. 4. Unterzeichnete Kopie der geprüften Abschlüsse für die letzten drei (3) Jahre oder die bisherige Betriebsdauer des Emittenten, falls diese bei einem bestehenden Unternehmen weniger als 3 Jahre beträgt, höchstens 9 Monate alt. Ist der jüngste geprüfte Abschluss älter als 9 Monate, müssen aktuelle geprüfte Zwischenabschlüsse für die ersten 6 Monate des Geschäftsjahrs beigefügt werden. 5. Rechte und Pflichten jeder Wertpapierklasse, falls unterschiedliche Klassen ausgegeben werden. 6. Nachweis der Zahlung der Registrierungs- und Einreichungsgebühren |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil H der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 7) | Registrierung von Anleiheemissionen durch Bundesstaaten, Kommunen, FCT und staatliche Stellen. |
Einreichungsgebühr: N100,000.00 Registrierungsgebühr: Erste 500 Millionen des Werts der zu registrierenden Anteile: 0.15% Nächste 500 Millionen: 0.145% Jeder darüber hinausgehende Betrag: 0.1425% |
6 Wochen | Schreiben |
1. Geprüfte Abschlüsse des Bundesstaats, der Kommune oder sonstigen staatlichen Stelle für die letzten 5 Jahre oder die bisherige Bestandsdauer, falls diese weniger als 5 Jahre beträgt. Der jüngste geprüfte Abschluss darf höchstens 12 Monate alt sein und muss während des gesamten Angebotszeitraums gültig bleiben; 2. Entwurf von Prospekt und Kurzprospekt 3. Beschluss des Exekutivrats des Bundesstaats zur Genehmigung der Anleiheemission; 4. Beschluss des Parlaments des Bundesstaats zur Genehmigung der Anleiheemission 5. Unwiderrufliches Ermächtigungsschreiben des Generalrechnungsführers des Bundesstaats oder der Kommune, sofern zutreffend 6. Unwiderrufliche Rückzahlungsgarantie für staatliche Stellen oder vollständig staatseigene Unternehmen; 7. Kopie der Emissionsgarantie- und Untergarantievereinbarung, sofern zutreffend 8. Kopie der Vertriebsvereinbarung 9. Kopie der Vereinbarung gemeinsamer Emissionshäuser, sofern zutreffend 10. Mandatsschreiben zur Bestellung der Emissionshäuser 11. Zustimmungsschreiben der fachlichen Emissionsbeteiligten; 12. Zustimmung des Exekutivrats des Bundesstaats oder der kommunalen Exekutive, sofern zutreffend 13. Entwurf der Treuhandurkunden, siehe allgemeine Anforderungen 14. Machbarkeitsbericht zum konkreten zu finanzierenden Projekt 15. Kopie des Amtsblatts des Bundesstaats oder der kommunalen Satzungen mit dem Rechtsakt zur Genehmigung der Anleiheemission 16. Vom Generalrechnungsführer des Bundes ausgestellter unwiderruflicher Dauerzahlungsauftrag (I.S.P.O) 17. Ratingberichte über Emission und Emittent durch eine bei der Kommission registrierte oder von ihr anerkannte Ratingagentur 18. Liste der Ansprüche und Gerichtsverfahren 19. Rechtsanwaltsbericht 20. Bericht des berichtenden Wirtschaftsprüfers 21. Formular SEC 6 22. Eidesstattliche Erklärung des Emittenten zur vollständigen Offenlegung 23. Wesentliche Verträge, sofern zutreffend 24. Überbrückungsdarlehensvertrag, falls vorhanden 25. Drittgarantie einer Bank, Versicherungsgesellschaft, supranationalen Institution, internationalen Finanzinstitution oder anderen für die Kommission annehmbaren Stelle oder Organisation zur Deckung von Kapital- und Zinszahlungen im Ausfallfall. Dies ist nur für nicht durch einen I.S.P.O besicherte Anleihen erforderlich. 26. Nachweis der Zahlung der Registrierungs- und Einreichungsgebühren |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil K der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 8) | Registrierung von Unternehmensanleihen und supranationalen Anleihen |
Einreichungsgebühr: N100,000.00 Registrierungsgebühr: Erste 500 Millionen des Werts der zu registrierenden Anteile: 0.15% Nächste 500 Millionen: 0.145% Jeder darüber hinausgehende Betrag: 0.1425% |
6 Wochen | Schreiben |
1. Ordnungsgemäß ausgefülltes Formular SEC 6 2. Nachweis der Zahlung der Registrierungs- und Einreichungsgebühren 3. Kopie des Hauptversammlungsbeschlusses zur Genehmigung der Ausgabe 4. Verwaltungsratsbeschluss zur Genehmigung der Anleiheemission, sofern zutreffend 5. Kürzlich von der CAC beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung des Emittenten einschließlich Änderungen 6. Von der CAC beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde des Emittenten 7. Unterzeichnete Kopie der geprüften Abschlüsse des Emittenten für die letzten 3 Jahre. Der jüngste Abschluss darf bei Einreichung bei der Kommission höchstens 9 Monate alt sein und muss während des gesamten Angebotszeitraums gültig bleiben. 8. Bericht der berichtenden Wirtschaftsprüfer 9. Zustimmungsschreiben der Angebotsparteien 10. Entwurf der Vertriebsvereinbarung zwischen Emittent und Emissionshaus 11. Entwurf der Emissionsgarantie- und Untergarantievereinbarung, sofern zutreffend 12. Ratingbericht über Emittent und Emission durch eine bei der Kommission registrierte oder von ihr anerkannte Ratingagentur 13. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern zutreffend 14. Entwurf der Treuhandurkunde 15. Beglaubigte Kopie (CTC) der CAC-Formulare mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern, versehen mit dem Originalstempel der CAC 16. Entwurf eines Prospekts, Platzierungsmemorandums oder anderen Informationsmemorandums 17. Eidesstattliche Erklärung des Emittenten zur vollständigen Offenlegung 18. Liste der Ansprüche und Gerichtsverfahren des Emittenten 19. Weitere einschlägige wesentliche Vereinbarungen und/oder Informationen |
Teil K der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 9) | Umstrukturierung von Anleihen der Bundesstaaten, Kommunen, des FCT und staatlicher Stellen | Bearbeitungsgebühr von 0.03% des ausstehenden Betrags | 2 Wochen | Schreiben |
1. Absichtserklärung mit den vorgesehenen Änderungen der Anleihebedingungen; 2. Verwaltungsratsbeschluss des Emittenten zur Genehmigung der Änderungen der Anleihebedingungen; 3. Nachweis der Veröffentlichung, Versendung, Zustellung oder Verteilung der Bekanntmachung der Anleihegläubigerversammlung an die Anleihegläubiger; 4. Von den anwesenden und abstimmenden Anleihegläubigern unterzeichneter Beschluss zur Genehmigung der Anleiheumstrukturierung; 5. Protokoll der Anleihegläubigerversammlung; 6. Vom für die Versammlung bestellten Stimmenprüfer überprüfte Abstimmungsergebnisse; 7. Bestätigung der Treuhänder, dass die Anleiheumstrukturierung die Interessen der Anleihegläubiger nicht beeinträchtigt; 8. Entwurf eines Nachtrags zum Nachtragsprospekt/Preisnachtrag; 9. Entwurf eines Nachtrags zur Treuhandurkunde der Serie; 10. Überarbeiteter ISPO, sofern zutreffend; 11. Nachweis der Zahlung der anfallenden Gebühren; und 12. Weitere von der Kommission gegebenenfalls angeforderte Informationen |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil K der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 10) | Umstrukturierung von Unternehmensanleihen und supranationalen Anleihen | Bearbeitungsgebühr von 0.03% des ausstehenden Betrags | 2 Wochen | Schreiben |
1. Absichtserklärung mit den Umstrukturierungsbedingungen 2. Von den Treuhändern ordnungsgemäß ausgefertigter Anleihegläubigerbeschluss 3. Verwaltungsratsbeschluss zur Genehmigung der Umstrukturierung 4. Protokoll der Anleihegläubigerversammlung 5. Nachweis der Bekanntmachung der Anleihegläubigerversammlung 6. Von den zuständigen Stimmenprüfern unterzeichneter Abstimmungsbericht 7. Nachtrag zum Preisnachtrag 8. Gemeinsame Bestätigung der Treuhänder, dass die Umstrukturierung die Interessen der Anleihegläubiger beeinträchtigen wird 9. Nachtrag zur neu gefassten Treuhandurkunde 10. Nachweis der Zahlung der SEC-Gebühren |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil K der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 11) | Registrierung von Sukuk |
Einreichungsgebühr: 100,000.00 Registrierungsgebühr: Erste 500 Millionen des Werts der zu registrierenden Anteile: 0.15% Nächste 500 Millionen: 0.145% Jeder darüber hinausgehende Betrag: 0.1425% |
6 Wochen | Schreiben |
1. Entwurf eines Informationsmemorandums oder Prospekts 2. Eidesstattliche Erklärung des Emittenten zur vollständigen Offenlegung 3. Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung sämtlicher weiterer zuständiger Aufsichtsbehörden 4. Jüngster geprüfter Abschluss oder Vermögensaufstellung des Emittenten, mindestens neun (9) Monate alt 5. Von einem Schariaberater oder -beirat ausgestellte Schariakonformitätsbescheinigung 6. Ratingbericht einer bei der Kommission registrierten oder von ihr anerkannten Ratingagentur 7. Ordnungsgemäß ausgefülltes Formular SEC 6 8. Nachweis der Zahlung der Registrierungs- und Einreichungsgebühren 9. Beschluss der Hauptversammlung der Zweckgesellschaft (SPV) und des Verpflichteten zur Genehmigung der Ausgabe 10. Kürzlich von der CAC beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags und der Satzung des Emittenten einschließlich Änderungen 11. Von der CAC beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde des Emittenten 12. Bericht der berichtenden Wirtschaftsprüfer 13. Zustimmungsschreiben der Angebotsparteien 14. Kopie der Vertriebsvereinbarung zwischen Emittent und Emissionshaus 15. Kopie der Emissionsgarantie- und Untergarantievereinbarung, sofern zutreffend 16. Entwurf der Treuhandurkunde 17. Einschlägige Vereinbarungen, sofern zutreffend 18. Beglaubigte Kopie (CTC) der CAC-Formulare mit Angaben zum Aktienkapital, zur Aktienzuteilung und zu Verwaltungsratsmitgliedern, versehen mit dem Originalstempel der CAC |
Teil K der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 12) | Vorratsregistrierung |
Einreichungsgebühr: 100,000.00 Bearbeitungsgebühr: 500,000.00 |
4 Wochen | Schreiben |
1. Nachweis der Zahlung der Einreichungs- und Registrierungsgebühren 2. Entwurf des Vorratsprospekts 3. Sämtliche einschlägigen Unterlagen für Aktien- oder festverzinsliche Transaktionen. |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil F der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 13) | Zuteilungsgrundlage | Keine Gebühr | 5 Tage | Schreiben |
1. Gemeinsames Zustimmungsschreiben der Emissionshäuser und des Emittenten 2. Entwurf der Zeitungsbekanntmachung 3. Zusammenfassung der Anträge 4. Erläuterung der Zuteilung 5. Größenklassenanalyse der Zeichner 6. Liste der Antragsteller mit Zeichnungen von mindestens 50,000 Anteilen 7. Liste der Antragsteller mit Zeichnungen von mindestens 5% der angebotenen Wertpapiere 8. Liste der abgelehnten Anträge 9. Kontoauszug des Emissionserlöskontos 10. Nachweis der Zahlung der Emissionsgarantieverpflichtung, sofern zutreffend 11. Bestätigung des Emittenten über den Eingang der Emissionserlöse 12. Bestätigung des Status als vermögende Privatperson (HNI), sofern zutreffend |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil F der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung) |
| 14) | Einhaltung der Pflichten nach Zuteilung | Keine Gebühr | 5 Tage | Transaktion archivieren | Nach Freigabe des Zuteilungsvorschlags wird von den Emissionshäusern erwartet, innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab Genehmigung der Zuteilung einen Bericht einzureichen. |
Investments and Securities Act ISA 2025 Teil F der Securities and Exchange Commission Rules and Regulations 2013 (in der jeweils geänderten Fassung |