Häufig gestellte Fragen
für Kapitalmarktanbieter Published: November 16, 2023

Kapitalmarktanbieter (CMOs) stehen vor besonderen Herausforderungen und Chancen. Diese Seite behandelt wichtige Fragen zu Kapitalbeschaffung, Anlegerbeziehungen und Regelkonformität.

1. Welche weiteren Voraussetzungen gelten vor der Registrierung?

Ausreichende Kenntnisse des Investment and Securities Act 2007, der SEC-Regeln & -Vorschriften und des Kapitalmarkts.

Die Personen müssen für die Markttätigkeit geeignet und zuverlässig sein.
Zufriedenstellende Polizeiberichte

Zufriedenstellende Referenzberichte der Bank und des unmittelbar vorherigen Arbeitgebers

2. Was folgt nach der Antragstellung bei der SEC und Erfüllung sämtlicher Anforderungen?

Ein Gespräch mit dem Registrierungsausschuss der Kommission.

3. Was geschieht mit Antragstellern, die das Registrierungsgespräch nicht bestehen?

Sie müssen vor Einladung zu einem weiteren Gespräch eine erneute Vorstellungsgebühr zahlen.

4. Innerhalb welcher Frist dürfen Antragsteller erneut erscheinen?

Dreißig (30) bis sechzig (60) Tage ab dem letzten Gespräch.

5. Was geschieht, wenn eine benannte Person eines registrierten Unternehmens/einer Firma dort ausscheidet?

Vom Unternehmen/der Firma wird erwartet, die Kommission innerhalb von zwei Wochen zu informieren und das Formular SEC 7 auszufüllen. Bei Unterlassung wird für jede Verzugswoche eine Geldbuße erhoben.

6. Was geschieht, wenn ein Unternehmen/eine Firma den Namen oder Verwaltungsratsmitglieder ändert?

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Kopie des Formulars SEC 7 und Zahlung einer Änderungsgebühr
  • Kopie des Verwaltungsratsbeschlusses zur Genehmigung der Namens-/Informationsänderung
  • Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrags und der Satzung des Unternehmens/der Firma, von der CAC beglaubigt
  • Kopie der geänderten Vertrauensschadenversicherung
  • Kopie der von der CAC beglaubigten Gründungsurkunde

Hinweis: Sämtliche Originale der genannten Unterlagen sind einem befugten Mitarbeiter der Kommission zur Einsicht vorzulegen.

7. Wie gewährleistet die Kommission, dass nur geeignete und zuverlässige Personen am Kapitalmarkt tätig sind?

Durch Erstregistrierung und anschließende Verlängerung alle zwei Jahre.
Durch Überwachung der Aktivitäten registrierter Anbieter.
Durch Untersuchungen zur Feststellung von Verstößen gegen Marktregeln und -vorschriften.

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